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Malaysia beendet alle Corona-Einreisebeschränkungen

München, 04.08.2022 | 10:32 | lvo

Malaysia ist wieder frei für Reisende zugänglich. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Reise vor 9 hat der südostasiatische Staat alle zuletzt bestehenden Einreisebeschränkungen aufgehoben. Urlauberinnen und Urlauber müssen somit keinen negativen Corona-Test, Impf- oder Genesungsnachweis mehr erbringen.


Traumstrand in Malaysia
Malaysia hat alle Corona-Einreisebeschränkungen aufgehoben.
Seit April 2022 sind die Grenzen in Malaysia bereits geöffnet. Zuletzt war die Einreise jedoch noch an bestimmte pandemiebedingte Nachweispflichten gebunden. Diese sind seit dem 1. August 2022 abgeschafft. In einer Regierungsmitteilung hieß es, dass alle Corona-Einreisebestimmungen unabhängig vom Impfstatus der Einreisenden aufgehoben wurden. In der aktualisierten Information des Auswärtigen Amtes wird darauf hingewiesen, dass Touristinnen und Touristen dennoch die App MySejahtera herunterladen müssen. Der dort bislang zu hinterlegende Impfnachweis ist allerdings nicht mehr zu erbringen.
 
Bisherige Einreisebestimmungen in Malaysia
 
Bis zum 31. Juli musste der Impfstatus in der malaysischen App nachgewiesen werden. Ungeimpfte Reisende hatten überdies einen höchstens 48 Stunden alten, negativen PCR-Test vorzuweisen. Binnen 24 Stunden nach der Einreise nach Malaysia musste ein zusätzlicher Antigen-Schnelltest durchgeführt werden, auf den ungeachtet des Ergebnisses eine fünftägige Quarantäne erfolgte.
 
Aktuelle Situation in Malaysia
 
Knapp 84 Prozent der malaysischen Bevölkerung gilt mit Stand am 4. August als vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 85 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Zum Vergleich: Die deutsche Bevölkerung ist aktuell zu rund 76 Prozent vollständig immunisiert und der Sieben-Tage-Inzidenzwert liegt bei 478. Innerhalb Malaysias bestehen fast keine COVID-19-Beschränkungen des alltäglichen Lebens mehr. Lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenräumen gilt laut Auswärtigem Amt noch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.

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