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Malediven und Tunesien werden Hochrisikogebiete

München, 21.01.2022 | 13:43 | lvo

Das Robert Koch-Institut hat am Freitag die Liste der Corona-Hochrisikogebiete ein weiteres Mal verlängert. 19 zusätzliche Länder gelten somit ab Sonntag, 23. Januar, als Risikostaaten. Darunter finden sich auch beliebte Urlaubsländer wie die Malediven und Tunesien.


Malediven-Nord-Male-Atoll
Die Malediven gelten ab dem 23. Januar als Corona-Hochrisikogebiet.
Neben den Malediven und Tunesien hat das Robert Koch-Institut Algerien und Marokko auf dem afrikanischen Kontinent als Hochrisikogebiete eingestuft. In Asien und dem Nahen Osten erhalten Bhutan, Indien, Japan, Kasachstan, die Mongolei, Nepal, Saudi-Arabien und Usbekistan diesen Status. Weitere neue Hochrisikogebiete sind Kosovo, Rumänien und die Republik Moldau in Europa sowie Brasilien, Chile, Ecuador und Paraguay auf dem südamerikanischen Kontinent. Für alle 19 Länder gilt ab dem kommenden Sonntag eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes. Neue Virusvariantengebiete wurden nicht ausgewiesen, ebenso wurde kein bestehender Hochrisikostatus entfernt.
 
Corona-Lage auf den Malediven
 
Auf den Malediven herrscht derzeit Hochsaison. Am Einreisestatus für Touristinnen und Touristen ändert sich mit der Neueinstufung jedoch nichts. Alle Einreisenden müssen eine digitale Einreiseerklärung ausfüllen und unabhängig von ihrem Impf- oder Genesungszustand einen maximal 96 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen. Die Sieben-Tage-Inzidenz auf den Malediven liegt aktuell bei 1.928,8. Zum Vergleich: In Deutschland beläuft sich diese auf 706,3 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Inselstaat im Indischen Ozean verzeichnet dabei eine Quote vollständiger Impfungen von 67,89 Prozent.
 
Bestimmungen für die Reiserückkehr
 
Mit der Deklarierung als Corona-Hochrisikogebiet müssen sich insbesondere nach Deutschland Heimkehrende an die Einreiserichtlinien halten. Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung durchführen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Letztere kann durch einen Impf- oder Genesungsnachweis umgangen beziehungsweise durch Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses frühestens ab dem fünften Tag vorzeitig beendet werden. Die Bestimmungen zur Testpflicht bei Einreise nach Deutschland bleiben unverändert.

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