Mallorca: Ausgangssperre erst Mitternacht und weitere Lockerungen

Auf Mallorca wurden weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen angekündigt. Die Regierung der Balearen will die nächtliche Ausgangssperre ab der nächsten Woche auf Mitternacht verschieben, damit tritt sie täglich eine Stunde später in Kraft als bisher. Auch die Öffnung der Innenbereiche von Restaurants und Cafés könnte ab dem 23. Mai bevorstehen, wie die Mallorcazeitung berichtet.
Auf Mallorca bleiben die Corona-Infektionszahlen weiterhin niedrig, sodass die balearische Regionalregierung weitere vorsichtige Öffnungsschritte plant. Regierungssprecher und Tourismusminister Iago Negueruela verkündete am 17. Mai im Rahmen einer Pressekonferenz, dass die nächtliche Ausgangssperre ab dem 23. Mai eine Stunde später beginnen und damit täglich zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens gelten soll. Vorgesehen ist die neue Maßnahme zunächst bis zum 6. Juni.
 
Lockerung der Kontaktbeschränkungen
 
Darüber hinaus soll es Erleichterungen im Bereich privater Treffen geben. Unter freiem Himmel werden sich ab kommender Woche bis zu acht Personen zusammenfinden dürfen, bislang waren es nur sechs Personen. In privaten Innenräumen wird die maximale Teilnehmerzahl jedoch weiterhin auf sechs begrenzt. Diese dürfen dafür künftig auch aus mehr als zwei Haushalten stammen. Noch nicht final geklärt sind die weiteren Lockerungen für die Gastronomie auf Mallorca und ihren Schwesterinseln. Die Betreiber von Cafés und Restaurants drängen bereits seit Wochen darauf, ihre Innenbereiche wieder öffnen zu dürfen. Dieser Lockerungsschritt wird aktuell noch verhandelt und könnte ebenfalls bereits ab nächstem Montag greifen – möglicherweise jedoch nur für diejenigen Wirte, welche keine Außenbereiche haben. Laut dem Mallorca Magazin ist zudem eine Verlängerung der abendlichen Öffnungszeiten gastronomischer Betriebe im Gespräch.
 
Gerichtliche Genehmigung steht noch aus
 
Noch sind die neuen Regelungen allerdings nicht final beschlossen, sie liegen derzeit dem balearischen Oberlandesgericht vor. Da in Spanien seit dem 9. Mai kein offizieller Alarmzustand mehr gilt, erfolgt im Zwei-Wochen-Rhythmus eine gerichtliche Prüfung der fortgesetzten Restriktionen auf Antrag der Regionalregierung. Zuletzt hatte der Oberste Gerichtshof der Balearen die Fortsetzung der nächtlichen Ausgangssperre gestattet, während diese in anderen Autonomen Regionen Spaniens – beispielsweise auf den Kanaren – von den jeweiligen Gerichtsinstanzen verboten worden war.