Mallorca: Elektroroller-Nutzung per Gesetz neu geregelt

Mit dem Jahreswechsel ist in Spanien, einschließlich der Baleareninsel Mallorca, ein neues Gesetz zur Nutzung von Elektrorollern in Kraft getreten. Dieses beinhaltet unter anderem eine Anpassung der erlaubten Maximalgeschwindigkeit der Roller. Diese liegt nun bei 25 Kilometern pro Stunde.
Neben der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es für E-Roller-Fahrer künftig noch weitere Regeln zu beachten. So ist es nun verboten, auf Gehwegen, Promenaden und in Fußgängerzonen zu fahren. Weiterhin müssen sich auch Fahrer von E-Rollern an die geltenden Verkehrsregeln halten, ebenso wie andere Fahrzeughalter.
 
Erweiterte Regeln in Palma de Mallorca

Bereits seit Anfang November 2020 gilt in Mallorcas Hauptstadt Palma de Mallorca eine eigene Verordnung zur Nutzung der Elektroroller, um Unfälle zu vermeiden. So müssen Fahrer nicht nur nachts, sondern auch tagsüber mit Licht fahren. Außerdem muss während der Fahrt Kleidung mit reflektierenden Elementen getragen werden, wie zum Beispiel eine Warnweste. Zudem ist es verboten, den Roller zu zweit zu nutzen. Dies schließt auch die Mitnahme eines Kindes ein. Das Mindestalter für die Fahrt mit dem Elektroroller liegt bei 15 Jahren. In der Verordnung Palmas wird außerdem zum Tragen eine Helms geraten. Ausdrücklich vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.
 
Kein Handy bei der Rollerfahrt
 
Generell gilt zudem bereits seit 2019, dass die elektrischen Roller nur in Tempo 30-Zonen und auf Radwegen fahren dürfen. Die Nutzung von Hauptstraßen ist tabu. Das Hören von Musik auf der Rollerfahrt ist nicht erlaubt, ebenso gilt dies für die Nutzung des Mobiltelefons. Der Verleih auf öffentlichen Plätzen und Wegen ist in Mallorcas Hauptstadt verboten. Die Promillegrenze, die für das Fahren anderer Fahrzeugt gilt, gilt ebenso für die Fahrt mit dem Roller.