Mallorca: Regeln für Playa de Palma 2021 verkündet

Mallorcas Hauptstadt hat die Regeln für die Vergnügungsviertel an der Playa de Palma für die Saison 2021 verkündet. Demnach beschloss die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca, den Alkoholverkauf einzuschränken und für die Außenbereiche der Lokale deutliche Abgrenzungen zu fordern. Die Bestimmungen sollen nach einem Bericht des Mallorca Magazins die Straßenpartys einschränken und so das Corona-Infektionsrisiko senken.
Sowohl Einheimische als auch Touristen müssen sich auch in diesem Sommer an besondere Regeln beim Besuchen der „Schinkenstraße“ und der „Bierstraße“ an der Playa de Palma halten, aber auch die ansässige Gastronomie unterliegt den Bestimmungen. Vom 1. April bis zum 30. September 2021 müssen die Bars und Restaurants der Vergnügungsmeile ihre Freisitze klar zur Straße abgrenzen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 3.000 Euro. Auf diese Weise sollen vor allem ausufernde Straßenpartys mit großen Menschenansammlungen verhindert werden.
 
Kein Alkohol für den Strand
 
Auch der Verkauf von Alkohol unterliegt an der Playa de Palma sowie an der Küstenpromenade Einschränkungen. Alkoholische Getränke dürfen nicht beworben werden und der Verkauf für den Konsum auf der Straße oder am Strand ist untersagt. Auch das Verteilen von Flyern unterliegt einem Verbot. Nach Ladenschluss ist es Imbissständen großer Lokale sowie an den Stränden verboten, Speisen oder Getränke zum Mitnehmen zu verkaufen. Auf den Snack für den Heimweg zum Hotel nach einer Partynacht müssen Urlauber demzufolge in diesem Jahr verzichten – ob Großraumdiskotheken wie der berühmte Megapark in der Saison 2021 jedoch überhaupt öffnen dürfen, ist derzeit noch unklar.
 
Osterurlaub auf Mallorca
 
Nachdem das Robert Koch-Institut Mallorca zum 14. März von der Liste der Corona-Risikogebiete gestrichen hatte, erhöhten viele Reiseveranstalter ihre Kapazitäten an Urlaubsangeboten auf der Insel. Urlauber sollten beachten, dass sie sich ebenso an die geltenden Corona-Regeln halten müssen wie die Einheimischen, dazu zählt auch die Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr. Zudem dürfen Hotelzimmer nur mit Personen aus dem gleichen Hausstand belegt werden.