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Mallorca-Urlaub: Über Ostern nur ein Haushalt pro Hotelzimmer

München, 16.03.2021 | 15:45 | sei

Mallorca entwickelt sich seit dem Entfall der Reisewarnung zu einem beliebten Reiseziel über die Osterfeiertage. Touristen sollten jedoch darauf achten, dass auch für sie die Corona-Regeln der Balearen gelten. So ist es nach Aussage des balearischen Tourismusministers Iago Negueruela über Ostern nur Personen aus dem gleichen Haushalt erlaubt, auf Mallorca zusammen ein Hotelzimmer zu beziehen.


Spanien: Mallorca Palma
Über Ostern dürfen auf Mallorca nur Personen des gleichen Haushalts in einem gemeinsamen Hotelzimmer übernachten.
Der Regierungssprecher der Balearen stellte am 15. März in einer Pressekonferenz klar, dass die Beschränkung für private Zusammenkünfte auch im Bereich von Hotels Anwendung findet. Auf den Balearen herrschen vom 26. März bis zum 11. April strengere Bestimmungen, es dürfen sich auch in privaten Räumen nur Personen aus einem gemeinsamen Haushalt aufhalten. Da für Einheimische wie für Urlauber die gleichen Regeln gelten sollen, ist auch den Touristen in Hotels das gemeinsame Bewohnen eines Zimmers nur erlaubt, wenn sie sich in der Heimat ohnehin einen Hausstand teilen.
 
Konkrete Umsetzung noch ungeklärt
 
Auf die Frage nach der Kontrolle dieser Bestimmung durch die Hoteliers antwortete Tourismusminister Negueruela nach Informationen der Mallorcazeitung ausweichend. Um ein erneutes Ansteigen der Fallzahlen zu verhindern, sollten alle Beteiligten Verantwortungsbewusstsein zeigen. Das Mallorca Magazin verweist hingegen auf eine Kontrollpflicht der Hotels beim Check-in und hohe Bußgelder, falls dieser nicht nachgekommen wird. Inwieweit Urlauber also einen Nachweis über den gemeinsamen Wohnsitz erbringen müssen und ob – wie derzeit in Deutschland – Paare automatisch als gemeinsamer Haushalt gelten, bleibt zunächst offen.
 
Weitere Corona-Regeln auf Mallorca
 
Ebenso wie die Einheimischen müssen sich auch Mallorca-Urlauber an die Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr halten. Für die Fahrt zwischen Flughafen und Hotel bei der An- und Abreise gilt jedoch eine Ausnahme, sie darf auf direktem Wege auch während der Sperrzeiten erfolgen. In gastronomischen Betrieben sind höchstens vier Personen pro Tisch erlaubt, wenn diese nicht in einem Haushalt leben. Im öffentlichen Raum gilt eine generelle Maskenpflicht.

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