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Mallorca: Verlängerung der Ausgangssperre ab 9. Mai genehmigt

München, 06.05.2021 | 13:21 | sei

Mallorca wird voraussichtlich auch nach dem 9. Mai an der nächtlichen Ausgangssperre festhalten. Der Oberste Gerichtshof der Balearen gab einem entsprechenden Antrag der Regionalregierung am 6. Mai statt, wie das Mallorcamagazin berichtet. In der Nacht auf den 9. Mai endet in Spanien der Alarmzustand und damit die rechtliche Basis der Ausgangsbeschränkungen, die mallorquinischen Behörden wollen jedoch vorerst die Corona-Schutzmaßnahmen beibehalten.


Palma de Mallorca
Auf Mallorca bleibt die nächtliche Ausgangssperre voraussichtlich auch nach dem 9. Mai in Kraft.
Mit dem Gerichtsurteil ist der Weg für die Pläne der balearischen Regierung unter Ministerpräsidentin Francina Armengol frei, die Ausgangssperre auf Mallorca und ihren Schwesterinseln aufrechtzuerhalten. Demnach müssen aller Voraussicht nach auch ab dem 9. Mai Einheimische und Besucher der Inseln zwischen 23 und 6 Uhr ihre Unterkünfte aufsuchen und dürfen diese nur in Ausnahmefällen verlassen. Auch die Verlängerung weiterer Restriktionen ist zu erwarten: Sowohl die Beschränkung der Teilnehmerzahl privater Treffen auf sechs Personen, als auch die Testpflicht für Einreisende aus anderen spanischen Regionen sollen nach dem Willen der mallorquinischen Behörden zunächst fortbestehen.
 
Tauziehen um Ausgangssperre nach Ende des Alarmzustandes
 
Die Entscheidung des Tribunal Superior de Justicia de Baleares war mit Spannung erwartet worden. Noch am 2. Mai hatte Spaniens Justizminister Juan Carlos Campo im spanischen Fernsehen geäußert, dass er eine Aufrechterhaltung der Ausgangssperre in einzelnen Autonomen Regionen nach dem Ende des Alarmzustands am 9. Mai nicht für rechtlich möglich halte. Sie berühre ein Grundrecht und könne demnach nur durch ein Staatsgesetz geregelt werden.
 
Beschluss der Verlängerung schon am 7. Mai möglich
 
Mit dem Richterspruch ist nun jedoch die Grundlage für eine Verlängerung der Ausgangssperre auf Mallorca geschaffen, deren Beschluss schon in der Kabinettssitzung am 7. Mai gefasst werden könnte. Sobald die Verordnung im balearischen Amtsblatt BOIB publiziert ist, darf sie offiziell in Kraft treten. Die Mallorcazeitung verweist allerdings auf die Möglichkeit, dass der Rechtsstreit noch in höherer Instanz vor den spanischen Gerichten weitergeführt wird. Andere Restriktionen, wie beispielsweise die Öffnung von Restaurants oder deren Hygiene-Auflagen, obliegen in Spanien ohnehin den Regionen und können von den Balearen frei entschieden werden.

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