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Corona: Malta verhängt Lockdown ab 11. März

München, 12.03.2021 | 09:14 | rpr

Aufgrund einer hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen befindet sich Malta seit Donnerstag, dem 11. März, erneut im Lockdown. Wie aus Informationen des Auswärtigen Amtes hervorgeht, bleiben bis vorerst 11. April 2021 gastronomische Einrichtungen, nicht-lebensnotwenige Geschäfte sowie kulturelle und sportliche Stätten geschlossen. Die Einreise aus Deutschland ist jedoch weiterhin unter Beachtung bestimmter Corona-Auflagen erlaubt.


Das blaue Fenster von Malta
Seit 11. März 2021 befindet sich Malta erneut in einem Lockdown.
Der Lockdown im Inselstaat südlich von Sizilien zieht erneut verschärfte Maßnahmen nach sich. Demnach müssen gastronomische Betriebe wie Bars, Restaurants und Cafés schließen, Take-Away-Dienstleistungen sind allerdings weiterhin gestattet. Auch Friseure, Barbiere und Schönheitssalons dürfen ihre Leistungen aktuell nicht mehr anbieten, das Gleiche gilt für nicht-lebensnotwendige Geschäfte. Weiterhin müssen auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Theater, Sportstudios und Schwimmbäder ihren Betrieb einstellen. Im öffentlichen Raum dürfen maximal vier Personen zusammenfinden, in privaten Räumen sind höchsten vier verschiedene Haushalte gestattet.
 
Corona-Lage in Malta
 
Die Corona-Lage in Malta gilt weiterhin als angespannt. Allein in den vergangenen zwei Wochen wurde vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) zwischen dem 22. Februar und 7. März ein 14-Tage-Inzidenzwert von 751 pro 100.000 Einwohner gemeldet. Seit dem 28. Februar wird Malta aufgrund der hohen Infektionszahlen vom Robert Koch-Institut als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen. Demzufolge müssen sich Einreisende aus Malta an strengere Regeln halten.
 
Einreise nach Malta
 
Malta gestattet die Einreise aktuell nur für ausländische Reisende aus sogenannten Korridorländern, wozu Deutschland zählt. Voraussetzung ist allerdings, dass sich einreisende Personen in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem anderen Staat aufgehalten haben, was schriftlich bestätigt werden muss. Weiterhin muss vor Abreise grundsätzlich ein Public Health Travel Declaration Form sowie ein Passenger Locator Form ausgefüllt werden, welche bei der Einreise in gedruckter Form vorzulegen sind. Ebenso besteht eine Corona-Testpflicht: Vor Abflug muss ein maximal 72 Stunden alter, negativer PCR-Test vorgelegt werden. Sollten Einreisende über keinen Test verfügen, kann eine Quarantäne angeordnet werden. Am Flughafen werden bei ankommenden Passagieren zusätzlich Temperaturmessungen durchgeführt.

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