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Malta hebt Einreise-Quarantäne für ungeimpfte Urlauber auf

München, 06.04.2022 | 09:48 | rpr

Malta erleichtert die Einreisebestimmungen für Reisende ohne oder mit nicht vollständigem Corona-Impfschutz. Wie das Touristikportal Reise vor 9 berichtet, entfällt ab dem 11. April die Quarantäne nach Ankunft in dem Inselstaat. Wer dann kein vollständiges Impfzertifikat vorlegen kann, muss einen negativen PCR-Test erbringen.


Malta
Malta hebt die Quarantänepflicht für ungeimpfte Reisende auf.
Aktuell gestattet die maltesische Regierung die quarantänefreie Einreise nur vollständig gegen das Coronavirus geimpften Reisenden. Wie Maltas stellvertretender Ministerpräsident Chris Fearne bekanntgab, soll ab dem Beginn kommender Woche für Reisende aus Ländern der roten Liste – darunter Deutschland – die freie Einreise auch mittels Vorlage eines negativen PCR-Tests erlaubt werden. Die Probeentnahme hierfür darf nicht länger als 72 Stunden vor Einreise zurückliegen. Derzeit besteht für nicht oder nicht vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte eine PCR-Testpflicht nach Ankunft, im Anschluss erfolgt eine Isolation in einem vorgegebenen Quarantänehotel.
 
Weitere Einreisebestimmungen
 
Für die Einreise nach Malta ist eine Online-Registrierung mittels EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) notwendig. Darüber hinaus sind den aktuell geltenden Einreisebestimmungen zufolge Kinder zwischen fünf und elf Jahren von der Impfnachweispflicht befreit, müssen jedoch einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen. Laut Angaben des Auswärtigen Amtes werden hierbei nur Tests akzeptiert, deren Abstrich an der Nase entnommen wurde, nicht jedoch im Mundraum. Kinder unter fünf Jahren sind von jeglicher Nachweispflicht befreit.
 
Lockerungen der landesweiten Maßnahmen
 
Bereits Mitte März wurde in Malta die Maskenpflicht im Freien aufgehoben, nun folgen weitere Erleichterungen der landesweiten Maßnahmen. Mit Wirkung zum 10. April soll die Impfnachweispflicht für Teile des Veranstaltungssektors fallen. So müssen Besucherinnen und Besucher ab kommendem Sonntag kein Impfzertifikat für Veranstaltungen im Freien mit stehenden Gästen sowie in Innenräumen mit Sitzplätzen mehr vorlegen.

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