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Marokko erlaubt Einreise mit Impfung oder Test

München, 19.05.2022 | 10:35 | sei

Marokko hat zum 18. Mai seine Einreisebedingungen gelockert. War es bislang Pflicht, eine vollständige Corona-Impfung und zusätzlich einen negativen PCR-Test nachzuweisen, so genügt fortan eines der beiden Zertifikate. Geimpfte Personen müssen sich also keinem Corona-Test mehr unterziehen, während Ungeimpfte ohne marokkanische Staatsbürgerschaft seit Beginn der Corona-Beschränkungen überhaupt erstmals wieder auf dem Luftweg einreisen dürfen.


Blick über die Dächer von Marrakesch
Marokko erlaubt fortan die Einreise entweder mit vollständiger Corona-Impfung oder mit PCR-Test.
Bislang erlaubten die marokkanischen Behörden nur vollständig geimpften Ausländern und Ausländerinnen ab sechs Jahren, per Flugzeug in das nordafrikanische Land einzureisen. Hierfür wurde zusätzlich ein negativer PCR-Test von ihnen gefordert. Seit dem 18. Mai haben Einreisende nun die Wahl: Entweder sie weisen einen gültigen Corona-Impfpass vor, oder sie besitzen einen negativen und maximal 72 Stunden alten PCR-Test. Die digitale Gesundheitserklärung „Fiche Sanitaire“ muss weiterhin von allen Reisenden ausgefüllt werden. Zudem hat die Regierung Marokkos nach Informationen der Maghreb Post das Alter von Kindern, die von jeglicher Nachweispflicht befreit sind, von sechs auf zwölf Jahre heraufgesetzt.
 
Bedingungen für vollständige Impfung
 
Als vollständig geimpft erkennt Marokko Einreisende ab 18 Jahren an, wenn diese mindestens zwei Impfdosen erhalten haben und die Gabe der letzten Impfung nicht länger als vier Monate zurückliegt. Bei dem Präparat von Johnson & Johnson entspricht die Einzeldosis zwei Dosen der anderen Impfstoffe. Sind Einreisende dreifach geimpft, so gilt dieser Schutz unbegrenzt. Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren müssen nur zwei Impfdosen nachweisen, die Ablauffrist von vier Monaten herrscht für sie nicht.
 
Gleiche Einreiseregeln für Flugzeug und Fähre
 
Einen Tag zuvor hatte Marokko die Einreisebestimmungen schon einmal angepasst, dabei wurde noch zwischen der Ankunft auf dem Luftweg und der Einreise per Fähre unterschieden. Zudem wurde die Altersgrenze der Nachweispflicht von sechs Jahren zunächst beibehalten, auf diesem Stand sind derzeit auch noch die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. In der aktualisierten Erklärung des marokkanischen Gesundheitsministeriums wird zwischen Flug- und Fährpassagieren sowie -passagierinnen jedoch nicht mehr unterschieden, somit profitieren auch Flugreisende von der längeren Gültigkeitsfrist der PCR-Tests von 72 statt 48 Stunden.
 
Erklärung des marokkanischen Gesundheitsministeriums

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