Marokko: Reisepass muss bei Einreise noch sechs Monate gültig sein

Marokko akzeptiert nur noch Reisedokumente, die zum Zeitpunkt der Einreise noch sechs Monate gültig sind. Dies geht aus einer Änderung des Auswärtigen Amtes zu den Einreisebestimmungen nach Marokko hervor. Reisende sollten außerdem beachten, dass die Einreise mit einem deutschen Personalausweis nicht möglich ist. Dies gilt auch für Reisegruppen und Charterflüge.
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Der Reisepass muss bei der Einreise nach Marokko mindestens sechs Monate gültig sein.
Das marokkanische Außenministerium hat am 18. Juni 2024 mitgeteilt, dass Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise noch sechs Monate gültig sein müssen. Eine Ausreise ohne gültigen Reisepass ist somit nicht mehr möglich. Zuvor war es ausreichend, wenn der Reisepass für die gesamte Dauer der Reise gültig war.
 
Einreise nach Marokko nur mit gültigem Reisepass
 
Die Grenzbehörden in Marokko akzeptieren nach wie vor keine deutschen Personalausweise. Wer nur mit dem Personalausweis und ohne gültigen Reisepass einreist, wird zurückgewiesen und muss das nächste Flugzeug zurück nehmen. Die Deutsche Botschaft in Rabat kann in diesen Fällen keine Passersatzpapiere ausstellen.
 
Marokko-Visum nur bei Aufenthalt von mehr als 90 Tagen
 
Die Einreise nach Marokko zu touristischen und geschäftlichen Zwecken ist für deutsche Staatsangehörige bis zu einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen weiterhin visumfrei. Vor Ablauf dieser Frist kann eine Verlängerung beantragt werden. Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit müssen bei der Ein- und Ausreise neben dem deutschen Reisepass in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE) vorlegen.