Marokko: Verschärfte Corona-Maßnahmen seit 3. August

In Marokko wurden die landesweiten Corona-Beschränkungen verschärft. Wie es in einer Aktualisierung der Reisehinweise des Auswärtigen Amtes über Marokko heißt, gilt ab sofort eine verlängerte Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr, zudem wurde für Nicht-Geimpfte ein Ein- und Ausreiseverbot für die Städte Agadir, Casablanca und Marrakesch erlassen. Die Verschärfungen traten am 3. August in Kraft.
Mit Hilfe einer Verschärfung der landesweit geltenden Corona-Maßnahmen soll eine weitere Ausdehnung des Coronavirus und seiner Varianten verhindert werden. Demzufolge wurde am vergangenen Dienstag die bereits geltende nächtliche Ausgangssperre zwischen 23 und 4:30 Uhr ausgeweitet – diese tritt ab sofort zwischen 21 und 5 Uhr in Kraft. Ebenso müssen gastronomische Betriebe und Geschäfte ab 21 Uhr ihren Service einstellen und dürfen ihre Bereiche nur zu 50 Prozent auslasten. Darüber hinaus wurden die Städte Agadir, Casablanca und Marrakesch weitestgehend abgeriegelt und öffentliche Einrichtungen geschlossen. Ein- und Ausreisen sind nur geimpften Personen gegen Vorlage ihres Impfnachweises sowie Personen mit Sondergenehmigung gestattet.
 
Ausnahmezustand bis 10. September 2021
 
In Marokko soll der landesweite Ausnahmezustand vorerst bis zum 10. September dieses Jahres andauern. Dieser gestattet der marokkanischen Regierung, kurzfristig und proaktiv Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu ergreifen. Darunter zählen unter anderem das Auferlegen von Ausgangssperren und Reisebeschränkungen. Einige Provinzen werden aus Infektionsschutzgründen in die Zonen 1 und 2 unterteilt, in welchen Einwohner strikteren Auflagen unterliegen. Wie das internationale Nachrichtenportal Garda berichtet, wurde jüngst in Provinzen der Zone 1 die Maßnahme für das Einholen von Sondergenehmigungen für das Verlassen der Wohnungen aufgehoben, auch öffentliche Einrichtungen wie Strände, Restaurants und Hotels dürfen wieder öffnen.
 
Einreisebestimmungen für Marokko
 
Die Einreise nach Marokko ist aktuell nur eingeschränkt möglich. Allerdings ist es Reisenden aus Deutschland, welches der Liste A zugeordnet wird, seit dem 15. Juni wieder gestattet, nach Marokko einzureisen. Hierfür müssen alle Reisenden vorab eine Gesundheiterklärung ausfüllen. Darüber hinaus wird der Nachweis eines maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Tests verlangt, dessen Ergebnis auf Französisch, hilfsweise auch auf Englisch, vorgelegt werden muss. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Personen, deren Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise abgeschlossen wurde.