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Frankreich: Martinique geht in 3-Wochen-Lockdown

München, 10.08.2021 | 10:50 | lvo

Martinique geht in einen verschärften Lockdown. Wie das Nachrichtenportal A3M am Dienstag mitteilt, beginnt der Lockdown am 10. August und dauert zunächst drei Wochen an. Im Zuge dessen kommt es zu erheblichen Einschränkungen für Touristen, weswegen diese aufgefordert werden, das französische Überseegebiet in der Karibik zu verlassen.


Frankreich: Karibik Martinique
Martinique geht in einen strengen Corona-Lockdown.
Der bereits bestehende Lockdown auf Martinique schloss eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 19 Uhr und 5 Uhr ein. Nun werden die Maßnahmen weiter verschärft. So sollen Hotels und Ferienunterkünfte für Urlauber schließen, lediglich Einheimischen und Geschäftsreisenden stehen sie dann noch offen. Inselbewohner dürfen sich zudem nicht mehr als einen Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernen. Des Weiteren werden alle Strände gesperrt. Auch Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Geschäfte müssen schließen. Ausgenommen sind davon Apotheken und Lebensmittelläden. Wegen der strengen Maßnahmen hat der Präfekt des Übersee-Départements, Stanislas Cazelles, am Montag insbesondere „gefährdete Touristen” dazu angehalten, Martinique zu verlassen. Das berichtet das Nachrichtenportal Tixio. Von Einschränkungen des Flugverkehrs von und nach Martinique ist bislang jedoch keine Rede.

Aktuelle Situation auf Martinique

Martinique verzeichnet derzeit mit die höchsten Inzidenzwerte in Frankreich. Demnach liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 238. Die lokalen Gesundheitsbehörden schätzen die Lage als extrem besorgniserregend ein. Zur Unterstützung sollen am Dienstag 240 Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisches Personal vom französischen Festland eingeflogen werden. In 15 Tagen soll die Situation erneut bewertet und über eine Verlängerung des Lockdowns oder Lockerungen entschieden werden.

Martinique ist Hochrisikogebiet

Seitens des Robert Koch-Instituts hat Martinique seit dem 8. August 2021 den Status eines Hochrisikogebiets inne, laut Auswärtigem Amt besteht damit eine Reisewarnung. Rückreisende aus dem französischen Übersee-Département müssen vorab die digitale Einreiseanmeldung durchführen und ein COVID-Zertifikat der EU vorweisen. Dies beinhaltet entweder den Nachweis über eine Impfung oder eine Genesung von COVID-19 oder einen negativen Testnachweis. Zudem besteht eine Quarantänepflicht. Geimpfte und Genesene können die zehntägige Isolation jedoch umgehen, mit einem Negativ-Test kann sie ab dem fünften Tag vorzeitig beendet werden.

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