Mauritius verzichtet auf PCR-Test vor Einreise

Mauritius hat die Einreiseregeln gelockert und die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der vor der Anreise durchgeführt wurde, abgeschafft. Alle Ankommenden müssen sich jedoch am ersten Tag auf der Insel einem Corona-Test unterziehen. Für nicht oder nicht vollständig Geimpfte besteht darüber hinaus eine siebentägige Quarantänepflicht.
Wie aus einer Pressemitteilung des mauritischen Fremdenverkehrsamtes hervorgeht, verzichtet der Inselstaat im Indischen Ozean seit dem 12. März auf den zuvor geforderten, maximal 72 Stunden alten PCR-Test für die Einreise. Weiterhin obligatorisch bleibt jedoch für Urlauberinnen und Urlauber der Nachweis einer COVID-19 abdeckenden Krankenversicherung, welcher in englischer Sprache vorliegen muss. Zudem müssen alle Einreisenden vor der Anreise ein Passenger Locator Form und eine Gesundheitserklärung ausfüllen und diese nach der Ankunft am Flughafen den zuständigen Behördenmitarbeitenden übergeben.
 
Test bei der Ankunft, Quarantäne für Ungeimpfte
 
Je nach Impfstatus bestehen darüber hinaus unterschiedliche weitere Regeln. So müssen sich alle Ankommenden am Tag 0 ihres Aufenthalts einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Für vollständig Geimpfte sind die Einreisepflichten damit erfüllt, bei negativem Testergebnis dürfen sie die Insel frei erkunden. Mauritius erkennt den Abschluss des Grundimpfschemas als vollständige Impfung an. Wer diese Bedingung nicht erfüllt, muss sich nach der Ankunft für sieben Tage in einer Unterkunft der eigenen Wahl in Isolation begeben. Nach Informationen des internationalen Nachrichtenportals Garda darf die Quarantäne am achten Tag verlassen werden, ohne einen weiteren Corona-Test vornehmen lassen zu müssen.
 
Corona-Regeln in Mauritius
 
Der bei Touristen und Touristinnen beliebte Inselstaat im Indischen Ozean meldet eine hohe Impfquote von mehr als 90 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Auch die Booster-Kampagne schreitet laut Aussage des Fremdenverkehrsamtes erfolgreich voran. In Mauritius besteht weiterhin die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nase-Schutz zu tragen und sich an die gängigen Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Restaurants und Food Courts sind ausschließlich geimpften Kunden und Kundinnen vorbehalten, Bars und Clubs wurden bisher noch nicht wieder geöffnet. Die Strände sind für jedermann zugänglich, dort darf derzeit jedoch nicht gepicknickt werden.