Ostsee-Urlaub: Mecklenburg-Vorpommern behält 3G-Regel in Hotels

Mecklenburg-Vorpommern hat in vielen Bereichen die Corona-Maßnahmen gelockert. Hotels und Beherbergungsbetriebe müssen allerdings weiterhin einen 3G-Nachweis von anreisenden Gästen fordern, auch im Nachtleben gibt es noch Einschränkungen. Restaurants und Kulturbetriebe dürfen jedoch wieder ohne Zugangsbeschränkungen Besucher und Besucherinnen empfangen.
Ab dem morgigen Donnerstag entfällt in vielen Bereichen des täglichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern die 3G-Regel. Dies gab Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Dienstag in Schwerin bekannt, nachdem das Kabinett sich zur aktuellen Corona-Lage abgestimmt hatte. Aus den Beratungen gingen angesichts der sinkenden Inzidenzzahlen zahlreiche Lockerungen hervor, welche laut einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Messen, Veranstaltungen und Sport-Events umfassen. In einigen Sektoren gibt es jedoch weiterhin Einschränkungen.
 
Hotellerie weiter mit 3G-Regel
 
Hotels und Beherbergungsbetriebe müssen auch nach dem Gründonnerstag in Mecklenburg-Vorpommern noch von nicht geimpften oder genesenen Gästen bei deren Anreise einen negativen Corona-Test verlangen. Die Branche reagiert unterschiedlich auf diese Einschränkung: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in dem norddeutschen Bundesland kritisiert sie als Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Regionen, in denen bereits nicht mehr zwischen geimpften und ungeimpften Urlaubsgästen unterschieden wird. Ein Sprecher des Tourismusverbands der Insel Rügen zeigte sich hingegen pragmatisch und konstatierte gegenüber dem NDR: „Lieber Ostern mit 3G, als gar kein Ostern“.
 
Mecklenburg-Vorpommern ist Hotspot, aber Lage entspannt sich
 
Die zusätzlichen Beschränkungen sind in Mecklenburg-Vorpommern möglich, weil das gesamte Bundesland von seinem Landtag am 24. März zum Corona-Hotspot erklärt wurde. Somit ist die Landesregierung befugt, weiterhin strengere Corona-Maßnahmen zu erlassen, als sie auf Bundesebene festgelegt sind. Die derzeitige Regelung soll zunächst bis zum 27. April in Kraft bleiben und die Entwicklung der Pandemielage gibt Anlass zur Hoffnung, dass anschließend weitere Lockerungen folgen. Mit Stand zum 13. April ist die Sieben-Tage-Inzidenz des Bundeslandes auf 1.188,1 gesunken und auch die Hospitalisierungsrate ist rückläufig.