Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Ostsee-Urlaub: Mecklenburg-Vorpommern behält 3G-Regel in Hotels

München, 13.04.2022 | 11:05 | sei

Mecklenburg-Vorpommern hat in vielen Bereichen die Corona-Maßnahmen gelockert. Hotels und Beherbergungsbetriebe müssen allerdings weiterhin einen 3G-Nachweis von anreisenden Gästen fordern, auch im Nachtleben gibt es noch Einschränkungen. Restaurants und Kulturbetriebe dürfen jedoch wieder ohne Zugangsbeschränkungen Besucher und Besucherinnen empfangen.


Ostseestrand Strandkörbe
Mecklenburg-Vorpommern verzichtet ab morgen auf 3G-Nachweise in der Gastronomie, im Hotel bleiben sie Pflicht.
Ab dem morgigen Donnerstag entfällt in vielen Bereichen des täglichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern die 3G-Regel. Dies gab Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Dienstag in Schwerin bekannt, nachdem das Kabinett sich zur aktuellen Corona-Lage abgestimmt hatte. Aus den Beratungen gingen angesichts der sinkenden Inzidenzzahlen zahlreiche Lockerungen hervor, welche laut einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Messen, Veranstaltungen und Sport-Events umfassen. In einigen Sektoren gibt es jedoch weiterhin Einschränkungen.
 
Hotellerie weiter mit 3G-Regel
 
Hotels und Beherbergungsbetriebe müssen auch nach dem Gründonnerstag in Mecklenburg-Vorpommern noch von nicht geimpften oder genesenen Gästen bei deren Anreise einen negativen Corona-Test verlangen. Die Branche reagiert unterschiedlich auf diese Einschränkung: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in dem norddeutschen Bundesland kritisiert sie als Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Regionen, in denen bereits nicht mehr zwischen geimpften und ungeimpften Urlaubsgästen unterschieden wird. Ein Sprecher des Tourismusverbands der Insel Rügen zeigte sich hingegen pragmatisch und konstatierte gegenüber dem NDR: „Lieber Ostern mit 3G, als gar kein Ostern“.
 
Mecklenburg-Vorpommern ist Hotspot, aber Lage entspannt sich
 
Die zusätzlichen Beschränkungen sind in Mecklenburg-Vorpommern möglich, weil das gesamte Bundesland von seinem Landtag am 24. März zum Corona-Hotspot erklärt wurde. Somit ist die Landesregierung befugt, weiterhin strengere Corona-Maßnahmen zu erlassen, als sie auf Bundesebene festgelegt sind. Die derzeitige Regelung soll zunächst bis zum 27. April in Kraft bleiben und die Entwicklung der Pandemielage gibt Anlass zur Hoffnung, dass anschließend weitere Lockerungen folgen. Mit Stand zum 13. April ist die Sieben-Tage-Inzidenz des Bundeslandes auf 1.188,1 gesunken und auch die Hospitalisierungsrate ist rückläufig.

Weitere Nachrichten über Reisen

palme_sturm
24.07.2024

Philippinen: Taifun Gaemi sorgt für Verwüstungen

Taifun Gaemi hat auf den Philippinen mit Starkregen und Überschwemmungen für schwere Schäden gesorgt. Nun nimmt er Kurs auf Taiwan und China.
Strand Sonnenschirme Liegen
23.07.2024

Palma de Mallorca: Liegen am Strand per App reservieren

Am Strand von Palma de Mallorca soll das Reservieren von Sonnenliegen bald per App möglich sein. Die Stadt plant die Einführung einer entsprechenden Anwendung im nächsten Jahr.
Kroatien: Dubrovnik
22.07.2024

Hitzewelle in Kroatien: Rekord-Temperaturen an Land und im Meer

Kroatien leidet unter einer Hitzewelle mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. In der Adria wurde der Rekord der höchsten Wassertemperatur gebrochen.
Italien: Venedig Rialto
16.07.2024

Venedig erhöht Eintrittsgebühr ab 2025

Venedig hat den Test einer Eintrittsgebühr für Tagestouristinnen und -touristen erfolgreich beendet. Damit ist der Weg frei für ein dauerhaftes Eintrittsgeld, das zudem höher ausfallen soll als bislang.
Zwei Hände greifen nach einem 100 Euro Geldschein
16.07.2024

FTI-Insolvenz: Erstattung für stornierte Pauschalreisen beginnt

Nach der FTI-Insolvenz mussten mehrere Hunderttausend Pauschalreisen storniert werden. Die Rückerstattung der dafür geleisteten Zahlungen durch den DRSF soll nun bald starten.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.