Mietwagen: Trotz Pflicht Winterreifen immer noch kostenpflichtig

Seit Dezember gilt laut Gesetzgebung auch in Deutschland die allgemeine Winterreifenpflicht. Autovermietungen lassen sich darauf jedoch zumeist noch nicht ein. Wer einen Wagen mit Winterbereifung mieten möchte, muss mehr bezahlen.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen, Eisglätte und Schnee, müssen Autofahrer ihr Fahrzeug seit Dezember 2010 mit Winterreifen ausgestattet haben. Wer dennoch mit Sommerreifen unterwegs ist und erwischt wird, dem drohen nun höhere Bußgelder - vor allem dann, wenn die ungeeignete Bereifung als Ursache für einen Unfall gilt. Obwohl die Winterreifenpflicht erstmals auch in der StVO festgeschrieben ist, halten sich Autovermietungen zumeist nicht daran.

Experten kritisieren den Interpretationsspielraum in der Formulierung der neuen Winterreifenvorschrift, die sich dem Wortlaut nach in erster Linie an den jeweiligen Fahrer des Fahrzeuges richtet, nicht aber explizit an den Fahrzeughalter. Viele Autovermietungen nutzen diesen Umstand aus, um die Verantwortung für die Bereifung ganz auf den Mieter zu übertragen. Wer demzufolge Wert auf Winterreifen legt, bestellt damit ein kostenpflichtiges Extra.

Um die 50 Euro mehr für ein Wochenende sind laut einen Vergleich der Stiftung Warentest dann für ein Fahrzeug mit Winterreifen fällig. Kritiker werfen den Autovermietern daher unzulässige Bereicherung vor. Der ADAC beziffert die Anzahl der mietbaren Fahrzeuge, die bereits mit Winterreifen ausgestattet sind, auf derzeit erst 80 Prozent. Kunden wird aus diesem Grund empfohlen, immer direkt nach der Bereifung zu fragen.