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Namibia verlängert Corona-Beschränkungen bis 24. Februar

München, 04.02.2021 | 16:34 | soe

Namibia hat eine Verlängerung der Corona-Restriktionen beschlossen. Die geltenden Beschränkungen sollen noch bis mindestens zum 24. Februar in Kraft bleiben. Darüber hinaus ändern sich die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre.


Namibia
Namibia verlängert die Corona-Maßnahmen im Land bis zum 24. Februar.
Bisher galt die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 4 Uhr, ab sofort dauert sie von 22 bis 5 Uhr. An den weiteren Maßnahmen soll sich bis mindestens zum 24. Februar nichts ändern. So dürfen jegliche Arten von Versammlungen, darunter Beerdigungen, religiöse Feste, Sport-Events und Unterhaltungsveranstaltungen, nur mit höchstens 50 Teilnehmern stattfinden und maximal zwei Stunden dauern. Bis 20 Uhr müssen die Versammlungen beendet sein. Alkohol darf ausschließlich von Montag bis Samstag zwischen 9 und 20 Uhr verkauft werden. Geschäfte und Dienstleistungsunternehmen sind geöffnet, unterliegen jedoch Hygienebestimmungen.
 
Einreise nach Namibia
 
Die Einreise per Flugzeug nach Namibia ist nach Informationen des Nachrichtenportals Garda über den Flughafen Windhoek möglich. Dafür müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test vorlegen. Ist dieser nicht älter als 72 Stunden ist, so muss keine Quarantäne eingehalten werden. Wurden die Proben für den Test zwischen 72 und 168 Stunden vor der Ankunft entnommen, muss sich der Reisende für sieben Tage isolieren. Außerdem verlangt Namibia von Touristen den Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt.
 
Namibia ist Hochrisikogebiet
 
Seit dem 31. Januar ist Namibia als Hochrisikogebiet eingestuft, nachdem der Sieben-Tage-Inzidenzwert in dem südwestafrikanischen Land die Marke von 200 deutlich überschritten hatte. Für Reiserückkehrer gelten deshalb in Deutschland strengere Regeln. Sie müssen noch im Reiseland einen PCR-Test durchführen lassen, der beim Abflug nicht älter als 48 Stunden ist. Zusätzlich gilt wie bei Einreisen aus Risikogebieten ohne Sonderstatus eine Quarantänepflicht und es muss eine digitale Einreiseerklärung ausgefüllt werden.

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