Niederlande: Ausgangssperre und Quarantäne verhängt

Im Zuge der immer weiter ansteigenden Zahl an Corona-Neuinfektionen haben die Niederlande ihre Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verschärft. Nachdem der landesweite Lockdown bereits Mitte Januar verlängert wurde, tritt nun zusätzlich eine nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Außerdem wird für Einreisende in die Niederlande eine zehntägige Quarantäne verpflichtend.
Auf Vorschlag des niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte stimmte das Parlament am vergangenen Donnerstagabend, dem 21. Januar, coronabedingt erstmals einer nächtlichen Ausgangssperre zu. Diese tritt ab Samstag, dem 23. Januar, in Kraft und soll bis mindestens 9. Februar andauern. In diesem Zeitraum dürfen Einwohner des Landes ihre Wohnungen und Häuser zwischen 21 und 4:30 Uhr nicht verlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung droht eine Geldstrafe von 95 Euro.
 
Verpflichtende Quarantäne für Einreisende in die Niederlande
 
Zusätzlich soll ab dem 23. Januar eine zehntägige häusliche Quarantäne für Einreisende in die Niederlande verpflichtend werden, die auch in Ferienunterkünften vollzogen werden kann. Aktuell müssen Flugreisende bereits beim Check-in einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantäne kann mittels eines zweiten negativen Tests verkürzt werden, dieser darf allerdings erst fünf Tage nach Einreise durchgeführt werden. Des Weiteren soll ab dem 23. Januar für Einreisende aus Hochrisikogebieten ein ergänzender Schnelltest erforderlich sein. Dieser darf vor Abreise nicht länger als vier Stunden zurückliegen. Ebenso notwendig für die Einreise ist das Ausfüllen eines Gesundheitsformulars vor Reiseantritt. Aus niederländischer Sicht ist Deutschland aktuell als Risikogebiet eingestuft, ebenso anders herum. Wer demzufolge aus den Niederlanden nach Deutschland reisen möchte, muss ebenso einen negativen COVID-19-Test vorlegen und sich in eine zehntägige Quarantäne begeben.
 
Lockdown in den Niederlanden
 
Bereits Mitte Januar wurde der landesweite Lockdown, der ursprünglich bis zum 19. Januar angedacht war, auf den 9. Februar verlängert. Demnach bleiben zahlreiche Einrichtungen weiterhin geschlossen. Dazu zählen neben Schulen und gastronomischen Einrichtungen auch nicht lebensnotwendige Geschäfte. Die Einschränkungen beziehen sich auch auf private Zusammenkünfte – private Haushalte dürfen nur eine weitere Person eines anderen Haushalts empfangen.