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Niederlande öffnen Restaurants gemäß 3G-Regel

München, 26.01.2022 | 09:42 | rpr

Nachdem am 15. Januar der vierwöchige Lockdown in den Niederlanden beendet wurde, folgen nun weitere Lockerungen im öffentlichen Leben. Wie es in einer Pressemitteilung der niederländischen Regierung heißt, dürfen seit dem 26. Januar Restaurants und weitere Freizeiteinrichtungen wieder öffnen. Für den Zutritt kommt landesweit die 3G-Regel zum Tragen.


Amsterdam Kanalbrücke
Seit dem 26. Januar dürfen in den Niederlanden Restaurants wieder öffnen.
Die Niederlande gehen trotz steigender Corona-Neuinfektionen einen nächsten Schritt in Richtung Lockerungen. Während seit dem 15. Januar nicht lebensnotwendige Geschäfte, Bildungseinrichtungen und körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie Friseure wieder offenstehen, folgen nun weitere Öffnungen im Gastronomie-, Kultur- und Veranstaltungssektor. Demnach dürfen Restaurants und Bars Gäste seit dem 26. Januar wieder zwischen 5 und 22 Uhr bewirten; auch Kinos, Museen, Zoos, Freizeitparks und Musiklokalen ist es wieder gestattet, den Betrieb aufzunehmen. Großveranstaltungen dürfen nur im Freien und mit fester Bestuhlung stattfinden.
 
Zutritt zu vielen Einrichtungen nur mit Corona-Pass
 
Um Zutritt zu Restaurants, Bars, Kultureinrichtungen und weiteren Veranstaltungsorten zu erhalten, müssen alle Personen ab 13 Jahren einen Corona-Pass vorlegen. In diesem wird bescheinigt, ob der- oder diejenige geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Eine abweichende Altersgrenze für den Corona-Pass gilt für das Betreten von Sportstätten: Hier wird der 3G-Nachweis von Besucherinnen und Besuchern ab 18 Jahren gefordert. Zudem ist der Besuch nur mit zugewiesenem Sitzplatz und eingeschränkten Kapazitäten möglich.

Lockerungen trotz steigender Inzidenz
 
Die niederländische Regierung sieht sich trotz steigender Corona-Neuinfektionen in der Verantwortung, den Lockerungsschritt zu gehen. Wie es in der Pressemitteilung vom 25. Januar heißt, würde eine Verlängerung der Maßnahmen auch der Gesundheit der Menschen sowie der Gesellschaft allgemein schaden. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner beläuft sich mit Stand zum 25. Januar auf 2.034. Eine Entscheidung über weitere mögliche Lockerungen soll am 8. März getroffen werden.

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