Österreich hebt fast alle Corona-Maßnahmen auf

In Österreich sollen bis Anfang März fast alle Corona-Beschränkungen fallen. Nach einer Beratung der österreichischen Bundesregierung mit den Ländern am vergangenen Mittwoch sieht ein Stufenplan die schrittweise Aufhebung der aktuell bestehenden Restriktionen vor. Ab dem 19. Februar ist eine Lockerung der 2G-Regel für zahlreiche Sektoren wie die Gastronomie geplant, ab dem 5. März sollen schlussendlich weitestgehend alle Maßnahmen aufgehoben werden.
Nachdem bereits am 12. Februar im Handel die 2G-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gefallen sind, zieht die österreichische Bundesregierung nun mit weiteren Lockerungsschritten nach. Ab dem 19. Februar soll die in weiteren Sektoren immer noch geltende 2G-Regel in das 3G-Prinzip umgewandelt werden; damit ist ab kommendem Samstag der Zutritt zur Gastronomie, Beherbergungsbetrieben, Sportstätten, Veranstaltungen, Seilbahnen und körpernahen Dienstleistungen wieder mit Impf-, Genesungs- oder negativem Testnachweis gestattet. Die aktuell bis 24 Uhr geltende Sperrstunde, das Verbot der Nachtgastronomie und die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sollen jedoch vorerst weiterhin bestehen bleiben.
 
Anpassung der Einreisebestimmungen ab 22. Februar
 
Auch die Einreisebestimmungen bleiben vom stufenweisen Lockerungsplan nicht unberührt. Ab dem 22. Februar soll die Einreise grundsätzlich gemäß der 3G-Regel ermöglicht werden. Aktuell ist die Einreise nur Geimpften und Genesenen mit zusätzlicher Testpflicht gestattet, von der Reisende mit Booster-Impfung ausgenommen sind. Ab kommendem Dienstag ist die Einreise demnach auch wieder für Ungeimpfte möglich und der zusätzliche Testnachweis für Geimpfte und Genesene entfällt. Ausnahmen von den vereinfachten Einreiseregularien sollen lediglich für Reisende aus Virusvariantengebieten gelten.
 
Aufhebung fast aller Maßnahmen ab 5. März
 
Für Anfang März sieht der Stufenplan schlussendlich eine Aufhebung fast aller Corona-Maßnahmen vor. Ab dem 5. März sollen demnach die Zutrittsregelungen, Personenbegrenzungen und die Sperrstunde fallen. Auch das Nachtleben wird wieder hochgefahren. Zudem wird der Verzehr von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen wieder gestattet. Die Maskenpflicht in Supermärkten, Apotheken, Banken und weiteren lebensnotwendigen Einrichtungen soll hingegen vorerst weiterhin in Kraft bleiben. Für weitere geschlossene Räume gibt es ab dann lediglich eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.