Österreich öffnet Clubs und Diskotheken ohne Sperrstunde

Österreich führt zum 1. Juli weitere Lockerungen ein, die vorrangig Partyfreunde freuen dürften. Ab dem kommenden Monat entfällt die Corona-Sperrstunde für die Gastronomie, gleichzeitig dürfen Nachtclubs und Diskotheken wieder öffnen. Dort ist das Tanzen, Feiern und Trinken zunächst mit Kapazitätsbeschränkungen, drei Wochen später dann wieder ohne jegliche Auflagen erlaubt.
Am Morgen des 17. Juni verkündete Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz in einer Pressekonferenz in Wien die neuen Beschlüsse. Nach seiner Aussage sei die „Situation eine sehr, sehr gute“ und besser, als er erwartet habe. Auf dieser Grundlage darf das Nachtleben in Österreich ab dem 1. Juli wieder starten, nachdem Bars, Clubs und Diskotheken seit Mitte März 2020 geschlossen waren. Zum 1. Juli können Tanzlokale nun wieder ohne Sperrstunde öffnen, für die Gäste gilt jedoch die in Österreich etablierte „3G-Regel“: getestet, geimpft oder genesen. Zunächst unterliegen die Clubs und Diskos noch Kapazitätsobergrenzen, ab dem 22. Juli sollen dann aber auch diese fallen. Gleichzeitig wird die Registrierungspflicht in der Gastronomie aufgehoben.
 
FFP2-Maskenpflicht entfällt fast überall
 
Ebenfalls zum 1. Juli wird auch die Maskenpflicht in Österreich deutlich gelockert. Nach Plänen der Behörden soll sie in der Gastronomie generell entfallen, in vielen weiteren Bereichen werden statt der Mund-Nase-Schutzmasken im FFP2-Standard nur noch medizinische Masken benötigt. Dies gilt beispielsweise für öffentliche Verkehrsmittel, geschlossene öffentliche Orte, Museen und Geschäfte des Einzelhandels. Lediglich in Pflegeheimen und Krankenhäusern muss der Maskenpflicht weiterhin durch die Verwendung einer FFP2-Maske nachgekommen werden.
 
Veranstaltungen wieder ohne Teilnehmergrenze
 
Großveranstaltungen im Kultur- und Sportbereich dürfen ab dem 1. Juli in Österreich wieder ohne Kapazitätsbeschränkung der Gästezahl stattfinden. Ab 100 Personen muss das Event jedoch angemeldet werden, ab 500 Teilnehmern ist es bewilligungspflichtig. Auf allen Veranstaltungen in Innenbereichen muss zudem keine Maske mehr getragen werden. Auch in diesem Fall findet allerdings die „3G-Regel“ Anwendung, nur Gäste mit Impfung, Genesungsnachweis oder negativem Testergebnis erhalten Zutritt.