Österreich führt Rauchverbot in Gastronomie ein

Österreich sagt dem Glimmstängel den Kampf an. Seit dem 1. November 2019 ist ein bereits vor längerer Zeit angestoßenes Rauchverbot in Kraft getreten, das für alle gastronomischen Einrichtungen gilt. Dazu zählen laut einem Bericht des Tourismusportals FVW neben Lokalen auch jegliche Orte mit einem Speisen- und Getränkeangebot. Eine Ausnahme bilden lediglich Biergärten.
Somit darf künftig auch auf Feuerwehrfesten, in Theatern und Kinos sowie in Festzelten nicht mehr geraucht werden. Das Verbot umfasst neben klassischen Tabakwaren auch Shishas und E-Zigaretten. Hotels ist es erlaubt, ihren rauchenden Gästen separate Räume zur Verfügung zu stellen, jedoch dürfen in diesen keine Nahrungsmittel oder Getränke konsumiert werden. Verstöße gegen die neuen Vorgaben werden teuer: Bis zu 1.000 Euro zahlen ertappte Raucher, für Wirte werden zwischen 2.000 und 10.000 Euro erhoben.
 
Auf den Weg gebracht wurde das Rauchverbot bereits im Jahr 2015, seine Durchsetzung verzögerte sich jedoch durch mehrere Regierungswechsel in der Alpenrepublik. Dem Gesetzentwurf ging eine Initiative der österreichischen Ärztekammer und Krebshilfe voran, um die Gesundheitsgefahren durch den hohen Tabakkonsum der Bevölkerung einzudämmen. Laut Statistik rauchen in Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern besonders viele Frauen und Jugendliche.