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Reisen: Online-Buchung muss gebührenfrei erfolgen können

München, 21.05.2010 | 12:30 | sge

Wer in den Urlaub fahren oder einen Flug buchen will, muss schon lange nicht mehr in ein Reisbüro gehen. Das Internet bietet alle Buchungsmöglichkeiten. Laut BGH-Urteil müssen diese dem Kunden jetzt ohne Gebühren zur Verfügung stehen.


Auch bei der Urlaubsbuchung müssen Online-Portale per Gesetz gängige Zahlungsmethoden anbieten.
Auch bei der Urlaubsbuchung müssen Online-Portale per Gesetz gängige Zahlungsmethoden anbieten.
Es gibt nichts Bequemeres als eine Online-Buchung. Hotelaufenthalt und Flug sind auf diese Weise in Null Komma Nichts auf den Weg reserviert. Wer online bucht, möchte in der Regel auch online bezahlen. Der Zahlungsverpflichtung muss der Kunde jedoch gebührenfrei nachkommen können. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.

Eine bekannte Fluggesellschaft hatte ihren Kunden bei der Online-Buchung für die Zahlung mit gängigen Kreditkarten Gebühren abverlangt. Als kostenfreies Zahlungsmittel stand nur eine nicht allzu weit verbreitete und noch dazu teure Karte zur Verfügung. Das ist laut dem aktuellen Urteil des BGH jedoch unzulässig. Die gebührenfreie Zahlungsart muss gängig und verbreitet sein. Das heißt für den Kunden: ohne speziellen Aufwand realisierbar.

Ist sie das nicht, entsteht dem Kunden bei der Online-Buchung ein nicht zumutbarer Nachteil. Gebührenpflichtige Zahlungsweisen sind nur dann erlaubt, wenn grundsätzlich auch kostenlose Optionen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich empfehlen die Verbraucherzentralen, sich vor Abschluss der Buchung über mögliche Gebühren genau zu informieren. Angestrebt wird von den Verbraucherschützern eine absolut transparente Preispolitik der großen Reiseunternehmen und Fluggesellschaften im Internet.

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