
Kos: Streik bei Busfahrern am 1. Mai angekündigt
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Kurz vor den Osterferien könnte es auf den Kanarischen Inseln zu Arbeitsniederlegungen im Tourismussektor kommen. Gewerkschaften wie UGT, USO und Sindicalistas de Base haben für den 17. und 18. April einen Generalstreik im Gastgewerbe angekündigt. Die Gespräche mit den Arbeitgeberverbänden blieben bislang ergebnislos.
Entgegen der ursprünglichen Entwarnung wird der angekündigte Streik im Hotel- und Gastgewerbe auf den Kanaren teilweise doch stattfinden – und zwar auf den westlichen Inseln der Provinz Santa Cruz de Tenerife, zu der Teneriffa, La Palma, La Gomera und El Hierro gehören. Für den Gründonnerstag und Karfreitag, also den 17. und 18. April, sind dort weiterhin Arbeitsniederlegungen angekündigt, nachdem die Gespräche zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern gescheitert sind. In der Provinz Las Palmas, also auf Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura und La Graciosa, wurde der Streik wie berichtet abgewendet.
Urlauberinnen und Urlauber auf den betroffenen westlichen Kanareninseln müssen mit Einschränkungen im Hotelbetrieb rechnen – etwa bei Zimmerservice, Reinigung, Gastronomie oder Transfers. Da der Tourismussektor nicht zu den gesetzlich geschützten Basisdiensten zählt, besteht kein Anspruch auf einen Mindestbetrieb. Pauschalreisende sollten sich an ihren Reiseveranstalter wenden, um eine Lösung für nicht erbrachte Leistungen zu finden.
Der für Gründonnerstag und Karfreitag geplante Streik im Hotel- und Gastgewerbe der Kanaren wurde kurzfristig abgesagt. Nach einer Einigung zwischen dem Arbeitgeberverband von Las Palmas und mehreren Gewerkschaften – darunter UGT, USO und Sindicalistas de Base – erhalten die Beschäftigten eine Sonderzahlung sowie eine Lohnerhöhung. Betroffen gewesen wären Hotels und Gastronomiebetriebe auf Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura und La Graciosa. Für Urlauberinnen und Urlauber bedeutet das: Über die Osterfeiertage ist mit keinerlei Einschränkungen im Hotelbetrieb zu rechnen.
Die geplante Arbeitsniederlegung auf den Kanaren betrifft vor allem Beschäftigte in Hotels, der Gastronomie sowie im Bereich Gästeservice. Da es sich um einen Streik im privaten Sektor handelt, gelten keine Verpflichtungen zu Mindestdiensten. Einschränkungen bei der Versorgung und im Hotelbetrieb sind daher nicht auszuschließen. Hintergrund des Streiks sind ungelöste Tarifverhandlungen zur Erhöhung der Löhne und Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es leider noch keine verlässlichen Informationen von Seiten der Gewerkschaften zum Ablauf des Streiks. Daher ist auch nicht abzusehen, ob dieser tatsächlich umgesetzt wird. Reisende mit Buchung über Ostern sollten sich bei Ihrem Veranstalter oder Hotel über die Lage vor Ort informieren. Aktuell sind keine Auswirkungen auf Anreise, Flughäfen oder den öffentlichen Verkehr bekannt.
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