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Portugal hebt Maskenpflicht im Flugzeug auf

München, 31.08.2022 | 09:49 | rpr

Portugal hat im Zuge der sinkenden Corona-Fallzahlen die Maskenpflicht weiter gelockert. Nach einem Beschluss der Regierung muss der Mund-Nase-Schutz nicht mehr auf Inlandsflügen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Apotheken getragen werden. Die Erleichterung ist bereits am vergangenen Samstag, dem 27. August, in Kraft getreten.


Portugal: Algarve
In Portugal wurde die Maskenpflicht in Flugzeugen und in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgehoben.
Bereits am vergangenen Donnerstag verkündete Gesundheitsministerin Marta Temido in einer Pressekonferenz die Erleichterung der Corona-Maßnahme, nachdem der Ministerrat diese in einer Sitzung zuvor gebilligt hatte. Mit der Veröffentlichung des Dekrets im portugiesischen Gesetzesblattes Diáro da República am vergangenen Freitag trat die Erleichterung schlussendlich am Folgetag in Kraft. Demzufolge muss der Mund-Nase-Schutz seit letztem Samstag nicht mehr auf Inlandsflügen und im öffentlichen Nahverkehr getragen werden. Darüber hinaus gilt das Ende der Maskenpflicht auch für Apotheken mit Ausnahme der Autonomen Region Madeira.
 
Hier gilt noch die Maskenpflicht
 
Trotz weitreichender Lockerungen der Maskenpflicht bleibt diese für wenige Sektoren des öffentlichen Lebens weiterhin bestehen. Demnach gab Temido bekannt, dass in Gesundheitseinrichtungen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes obligatorisch bleibt. Dazu zählen neben Krankenhäusern auch Seniorenheime. Zudem sollten Passagierinnen und Passagiere auf Flügen von und nach Deutschland beachten, dass auch hier der Mund-Nase-Schutz weiterhin verpflichtend ist.
 
Einreisebestimmungen für Portugal
 
Bereits seit Anfang Juli gestattet die portugiesische Regierung die Einreise ohne Corona-Nachweispflicht. Demnach müssen Flugreisende nach Portugal weder Impf- noch Genesungs- oder negativen Testnachweis vorlegen. Die Aufhebung der 3G-Regel für die Einreise per Landweg wurde bereits Mitte Mai dieses Jahres aufgehoben. Auch für die Einreise in die Autonomen Regionen Madeira und Azoren ist aktuell keine Nachweispflicht in Kraft.

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