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Reisen: Rail&Fly-Tickets berechtigen bei Verspätung zu Schadenersatz

München, 29.10.2010 | 18:00 | sge

Wer mit einem Rail&Fly-Ticket aufgrund einer Bahnverspätung seinen Flug verpasst, kann beim jeweiligen Reiseunternehmen Schadenersatzforderungen geltend machen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat dies in einem aktuellen Urteil noch einmal bestätigt.


Rail&Fly. Wird der Flug aufgrund einer Verspätung der Bahn verpasst, zahlt der Reiseveranstalter.
Rail&Fly. Wird der Flug aufgrund einer Verspätung der Bahn verpasst, zahlt der Reiseveranstalter.
Zahlreiche Reisende nutzen gerne die Möglichkeit, mit einem kombinierten Ticket aus Bahnfahrkarte und Flugticket in den Urlaub zu kommen. Problematisch wird dies nur dann, wenn der Reisende aufgrund einer Verspätung der Bahn seinen gebuchten Flug verpasst. Bisher stellte sich in diesem Zusammenhang häufig die Frage, wer für daraus entstehende eventuelle zusätzliche Fahrt- oder Übernachtungskosten des Reisenden haftbar zu machen sei.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat diese Frage in einem aktuellen Urteil nun klar beantwortet. Verpasst der Reisende aufgrund einer Zugverspätung seinen Flug, muss der jeweilige Reiseveranstalter für daraus entstehende Zusatzkosten aufkommen. Im verhandelten Streitfall hatte eine Kundin mit Rail&Fly-Ticket für eine Bahnfahrt nach Düsseldorf und den anschließenden Flug in die Dominikanische Republik wegen einer Zugverspätung von 2 Stunden ihren gebuchten Flug verpasst.

Die Mehrkosten für eine Fahrt nach München, eine Hotelübernachtung, zusätzliche Flughafengebühren etc. wollte sich die Frau vom Veranstalter erstatten lassen. Dieser weigerte sich jedoch mit der Begründung, die Anreise liege nicht im eigentlichen Reiseumfang; pünktliches Erscheinen am Flughafen obliege der Verantwortung des Kunden. Weil die Firma jedoch im Prospekt mit dem Rail&Fly-Ticket als Reiseerleichterung geworben hatte, sah der BHG die Schadenersatzforderung als gerechtfertigt an.

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