Auf Reisen besser nur mit Reisekrankenversicherung

Ein Urlaub wird in der Regel lang herbeigesehnt und soll in positiver Erinnerung bleiben. Damit diese auch dann noch anhält, wenn der Urlauber im Ausland erkrankt, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Reisekrankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, falls man zu Hause erkrankt oder einen Unfall erleidet. Doch wie verhält es sich, wenn man sich auf Reisen im Ausland befindet? Welche Versicherungsbedingungen gelten dann und was kann man im Krankheitsfall erwarten? EU-weit gilt: Erstattet werden die Kosten, die auch von den Krankenversicherungen im Reiseland übernommen werden. Das ist jedoch meist weniger, als in Deutschland üblich.

Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll, vor Urlaubsantritt eine eigene Reisekrankenversicherung abzuschließen. Denn nur dann ist man auf der sicheren Seite und erlebt keine bösen Überraschungen. So zahlt eine Reisekrankenversicherung in der Regel die Kosten für den Krankenrücktransport in die Heimat, die sonst nicht erstattet würden. Wer nicht zusätzlich versichert in ein Land reist, das außerhalb der EU liegt, ist oft besonders übel dran, denn hier zahlen viele Krankenkassen nur, wenn der Aufenthalt beruflicher Art ist.

Im Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung dagegen kann der Auslandsschutz bereits enthalten sein. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen schafft hier Klarheit. Entscheidend für die Auswahl der passenden Versicherung ist natürlich der individuelle Bedarf. Für kürzere Aufenthalte und Urlaube genügt in der Regel eine Reisekrankenversicherung. Wen es für längere Zeit ins Ausland verschlägt, sollte über den Abschluss einer erweiterten speziellen Auslandskrankenversicherung nachdenken.