Reiserücktrittsversicherung greift nicht bei chronischen Krankheiten

Eine Reiserücktrittsversicherung wird oft gleich mitgebucht, um sich gegen eventuelle Stornorisiken abzusichern - zum Beispiel im Krankheitsfall. Doch tritt der Versicherungsschutz längst nicht bei allen Krankheiten in Kraft.
Wer eine Reise bucht, möchte diese in der Regel auch antreten. Für den Fall, dass doch etwas dazwischen kommt, wird häufig der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Diese erstattet bei einer Stornierung sämtliche Reisekosten - vorausgesetzt, der Grund für den Reiserücktritt entspricht den Versicherungsbedingungen. Ob Arbeitslosigkeit, Todesfälle in der Familie oder Krankheiten: Wichtig ist, dass der Rücktrittsgrund plötzlich und unerwartet eintritt.

Chronisch Kranke haben da im wahrsten Sinne des Wortes schlechte Karten. Selbst eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes aufgrund einer bereits bestehenden chronischen Erkrankung ist unter Umständen kein Grund für die Versicherung, regulierend einzugreifen. Vor dem Abschluss der Police empfiehlt sich daher eine umfassende Information über die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wichtig ist es vor allem zu wissen, ob eventuelle Risiken als vorhersehbar eingestuft werden oder nicht.

Mit einer normalen Reiserücktrittsversicherung ist es beispielsweise schwierig, einen erneut auftretenden Bandscheibenvorfall als nicht vorhersehbaren Reiserücktrittsgrund geltend zu machen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes München bestätigt diese Praxis. Gerade Personen mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko und etwaigen Vorerkrankungen müssen eventuell eine erweiterte Police erwerben. Darüber hinaus empfehlen Experten, das Reiseziel bei Bedarf mit dem behandelnden Arzt abzustimmen, um weitere Risiken auszuschließen.