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Reisewarnung aufgehoben: Korsika und Bretagne in Frankreich keine Risikogebiete mehr

München, 11.12.2020 | 16:00 | lvo

Das Robert Koch-Institut hat am 11. Dezember um 12 Uhr mittags neue Risikogebiete bekannt gegeben. Dabei handelt es sich um die Regionen Jõgeva, Lääne und Lääne-Viru des baltischen Staates Estlands. Mit dem Inkrafttreten der Aktualisierung am Sonntag, dem 13. Dezember, gelten zudem Regionen Frankreichs und Norwegens nicht mehr als Risikogebiete.


Frankreich: Korsika
Ab Sonntag, dem 13. Dezember, wird die Reisewarnung für Korsika und die Bretagne aufgehoben.
Bereits in der vergangenen Woche wurde die Liste der Risikogebiete des Robert Koch-Instituts um die estnischen Regionen Põlva, Viljandi und Võru erweitert. Nun kommen noch die Gebiete Jõgeva, Lääne und Lääne-Viru hinzu. Damit sind nun elf der insgesamt 15 Verwaltungsbezirke des baltischen Landes auf der Liste der Risikogebiete des Robert Koch-Instituts vorzufinden. Das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor der Einreise in diese Regionen. Wer dennoch aus Deutschland nach Estland einreisen möchte, muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich bei Einreise auf das Coronavirus testen zu lassen, um die Quarantäne abzukürzen. Frühestens nach sieben Tage wird der Test wiederholt, sollte dieser negativ ausfallen, darf dem Alltag uneingeschränkt nachgegangen werden.
 
Regionen Frankreichs und Norwegens nicht mehr Risikogebiet
 

Mit der Statusverkündung des Robert Koch-Instituts fallen zugleich mehrere Risikogebiete weg. Das betrifft vor allem zu Frankreich gehörende Regionen. Auf dem französischen Festland zählt die Bretagne ab Sonntag nicht mehr als Risikogebiet, auch die Mittelmeer-Insel Korsika wird von der Liste gestrichen. Ebenso verhält es sich für verschiedene französische Überseegebiete: Die karibischen Inseln Guadeloupe und Martinique werden als risikofrei eingestuft, ebenso das östlich von Madagaskar gelegene Eiland La Réunion. In Norwegen wurde die Provinz Vestland von der Liste gestrichen. Rückkehrer aus diesen Gebieten müssen sich nach der Heimkehr nicht mehr einer Pflichtquarantäne unterziehen.

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