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Risikogebiete in Deutschland: Das gilt für Schweiz-Urlauber aus Hamburg und Berlin

Die Schweiz hat Berlin und Hamburg zu Corona-Risikogebieten erklärt. Mit Wirkung zum 12. Oktober bedeutet das für Personen aus beiden Städten, dass sie sich bei Einreise in die Schweiz in eine zehntägige Quarantäne begeben müssen. Die Isolation kann auch durch einen negativen Corona-Test nicht vorzeitig beendet werden.
Grundsätzlich können deutsche Staatsbürger wieder ohne Auflagen in die Schweiz einreisen. Eine Ausnahme gilt allerdings für Regionen, die von den Schweizer Behörden als Risikogebiete deklariert werden. Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise dort aufgehalten haben, müssen ebenso wie Besucher aus Risikoländern in Quarantäne. Die Liste der Risikoländer wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) regelmäßig aktualisiert.
 
Die Quarantänepflicht gilt in der Schweiz seit dem 6. Juli 2020. Im Gegensatz zu beispielsweise Regelungen in Deutschland ist es in der Alpenrepublik nicht möglich, die Isolationszeit durch einen negativen Corona-Testbescheid zu verkürzen. Einreisende aus den betroffenen Gebieten müssen sich unverzüglich in eine geeignete Quarantäne-Unterkunft begeben und ihre Einreise binnen zwei Tagen bei der zuständigen Behörde des Kantons melden. Aus Sicht der deutschen Behörden werden derzeit die Schweizer Kantone Genf und Waadt als Risikogebiete eingestuft.