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RKI: Kroatien vom Hochinzidenz- zum Risikogebiet herabgestuft

München, 25.05.2021 | 08:32 | lvo

Das Robert Koch-Institut hat seine aktuelle Liste der Corona-Risikogebiete am vergangenen Freitagabend veröffentlicht. Die vielerorts sinkenden Inzidenzwerte spiegeln sich darin wider: Viele Länder und Regionen wurden herabgestuft, darunter Frankreich, Kroatien, Oman und Slowenien zu normalen Risikogebieten. Weitere Teile Spaniens wurden gänzlich von der Liste gestrichen. Großbritannien hingegen ist neu als Virusvarianten-Gebiet eingestuft worden.


Kroatien: Norddalmatien Zadar
Kroatien gilt seit dem 23. Mai 2021 nur noch als Risikogebiet.
Vom Hochinzidenz- zum Risikogebiet herabgestuft wurden mit Wirksamkeit zum 23. Mai 2021 Andorra, Frankreich inklusive aller Übersee-Départements, Kroatien, die Mongolei, Oman sowie Slowenien. Der Karibikstaat St. Lucia wurde als neues Risikogebiet ergänzt. Bei der Rückreise nach Deutschland aus diesen Gebieten müssen Flugreisende sich vor Abflug testen, Einreisende auf dem Landweg müssen binnen 48 Stunden nach Wiedereinreise einen Negativ-Test vorlegen. Die Pflichtquarantäne kann durch Vorlage eines negativen Testergebnisses oder eines Impf- sowie Genesungsnachweises vermieden werden.

RKI: Länder und Regionen ohne Reisewarnung

Einige Länder und Regionen wurden vollständig von der Risikoliste gestrichen. Bei der Rückkehr nach Deutschland unterliegen Reisende – mit Ausnahme der Testpflicht für Flugreisende – demnach keinen Einschränkungen mehr. Das betrifft laut Robert Koch-Institut Finnland, die irische Region Midland, Jamaika, Rumänien, San Marino, die Slowakei sowie die Autonomen Gemeinschaften Asturien und Extremadura in Spanien. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für diese Gebiete entfällt somit.

Großbritannien wieder Virusvarianten-Gebiet

Neue Hochinzidenzgebiete sind die Staaten Suriname sowie Trinidad und Tobago. Zudem wurde das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland inklusive aller britischen Überseegebiete wieder zum Virusvarianten-Gebiet erklärt. Dort grassiert derzeit die indische Mutationsvariante des Coronavirus. Um eine Übertragung einzudämmen, gilt ein Einreiseverbot nach Deutschland. Davon ausgenommen sind jedoch deutsche Staatsbürger auf der Heimreise. Diese müssen sich jedoch auf erhebliche Einschränkungen im Flugverkehr einstellen. Nach der Rückkehr nach Deutschland besteht die Pflicht zu einer 14-tägigen Quarantäne, die nicht abgekürzt oder umgangen werden kann.

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