Griechenland und weitere: RKI veröffentlicht neue Corona-Risikogebiete

Am Freitag, 5. Februar, hat das Robert Koch-Institut die Liste an Corona-Risikoregionen aktualisiert. Neu auf der Liste der Risikogebiete sind zwei Regionen in Griechenland. Neue Hochinzidenzgebiete sind nicht gelistet, dafür gelten fünf Länder in Afrika nun als Virusvarianten-Gebiete. Die Neuerungen sind ab dem 7. Februar um 0 Uhr wirksam.
Die griechischen Regionen Attika und Mittelgriechenland gelten ab dem kommenden Sonntag wieder als Risikogebiete. Den Status hatten beide Regionen bereits in der Vergangenheit inne, die Infektionszahlen waren zwischenzeitlich jedoch gesunken. Neben den griechischen Regionen gilt der Karibikstaat St. Lucia ab dem 7. Februar ebenfalls als Risikogebiet.

Neue Virusvarianten-Gebiete in Afrika

Neuerdings unterscheidet das Robert Koch-Institut zwischen Risikogebieten und besonderen Risikogebieten. Zu letzteren zählen Hochinzidenzgebiete (Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko aufgrund eines Inzidenzwertes von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) sowie Virusvarianten-Gebiete (Regionen mit verbreitetem Auftreten bestimmter SARS-CoV-2-Mutationen). Während es auf der Liste der Hochinzidenzgebiete keine Veränderungen gibt, hat das Institut fünf afrikanische Staaten neu auf die Liste der Virusvarianten-Gebiete gesetzt. In Botsuana, Malawi, Mosambik, Sambia und Simbabwe tritt eine Mutation des Coronavirus verbreitet auf.

Bestimmungen für Reiserückkehrer

Nicht mehr als Risikogebiete gelten die Provinzen Rogaland, Trøndelag und Vestfold og Telemark in Norwegen. Rückreisende aus diesen Regionen unterliegen ab dem 7. Februar keinen speziellen Anforderungen mehr. Für Heimkehrer aus Risikogebieten besteht die Pflicht zu einem Corona-Test bei oder bis spätestens 48 Stunden nach der Ankunft in Deutschland. Rückkehrer aus Hochinzindenz- und Virusvarianten-Gebieten müssen ein negatives Testergebnis bereits vor Abflug nach Deutschland vorweisen können. Für Rückkehrer aus allen Risikoregionen sind die digitale Einreiseanmeldung sowie eine zehntägige Quarantäne verpflichtend, die erst ab dem fünften Tag durch einen zweiten negativen COVID-19-Test verkürzt werden kann.