RKI streicht alle Hochrisikogebiete ab 3. März

Mit Wirkung zum 3. März um 0 Uhr streicht das Robert Koch-Institut alle noch verbliebenen Länder von der Liste der Corona-Hochrisikogebiete. Dies betraf zuletzt noch 62 Staaten und Gebiete, darunter auch beliebte Urlaubsländer wie Ägypten, Dänemark, die Malediven und die Türkei. Künftig sollen nur noch Staaten und Regionen als Hochrisikogebiete gelten, in denen gefährliche Corona-Varianten grassieren.
Die Änderung der Einstufungskriterien beschert vor allem vielen Familien eine wesentlich größere Freiheit in der Urlaubsplanung. Für ungeimpfte Kinder gelten ebenso wie für Erwachsene ohne Corona-Impfschutz ab morgen keine Quarantäneanforderungen mehr, wenn sie aus dem Ausland nach Deutschland ein- oder zurückreisen. Auch eine digitale Einreiseanmeldung muss nicht mehr ausgefüllt werden. An der generellen Nachweispflicht bei internationalen Einreisen ändert die Neuerung jedoch nichts. Sie besagt, dass alle Reisenden ab sechs Jahren unabhängig von ihrem Verkehrsmittel und dem Abreiseland einen gültigen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis erbringen müssen.
 
Künftige Kriterien für Hochrisikogebiete
 
Ab morgen sind sowohl die Liste für Hochrisikogebiete des RKI als auch die Liste der Virusvariantengebiete erst einmal leer. Dies soll sich erst dann wieder ändern, wenn in einem Land oder einer Region eine hohe Inzidenz durch eine Virusvariante auftritt, die im Vergleich zur Omikron-Mutation eine höhere Virulenz besitzt. Damit sind insbesondere die krankmachenden Eigenschaften gemeint. Bisher galten neben hohen Infektionszahlen auch ein gefährliches Infektionsgeschehen, beispielsweise eine hohe Hospitalisierungsrate oder ein geringes Testaufkommen, als Indikatoren für eine Einstufung als Hochrisikogebiet. Dies hatte dazu geführt, dass zuletzt viele Länder und Gebiete auf der Risikoliste standen, deren Sieben-Tage-Inzidenz deutlich niedriger lag als der derzeit in Deutschland gemessene Wert. Das RKI mahnt jedoch weiterhin zur Vorsicht und weist darauf hin, dass sich die Situation weiterhin kurzfristig ändern könne.
 
Auswirkungen für Urlauber und Urlauberinnen
 
Ab morgen entfallen für alle Einreisenden in die Bundesrepublik die Quarantänepflichten, welche zuvor nur durch einen Impf- oder Genesungsnachweis von Beginn an umgangen werden konnten. Da insbesondere Kinder unter zwölf Jahren oftmals noch nicht gegen Corona geimpft sind, wird so vor allem Familien die Rückreise nach dem Urlaub erleichtert. Nicht nur im Hinblick auf die Sommerferien, sondern auch bereits zur Osterreisezeit profitieren Reisende damit von gelockerten Bedingungen. Weiterhin ist es jedoch ratsam, vor der Abreise ins Ausland nicht nur die dort geltenden Einreisebedingungen, sondern auch eventuelle Änderungen des RKI im Blick zu behalten.