Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Sachsen führt Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten ein

München, 31.12.2020 | 10:23 | soe

Sachsen hat seine Regelungen für Einreisende aus ausländischen Corona-Risikogebieten angepasst. Ab dem 31. Dezember 2020 müssen Personen, die aus einer Risikoregion in das Bundeland einreisen, einen negativen Corona-Test durchführen lassen. Dieser ist entweder kurz vor oder direkt nach der Ankunft vorzunehmen.


Deutschland - Sachsen - Leipzig Nikolaikirche
Sachsen fordert von Einreisenden aus ausländischen Corona-Risikogebieten ab dem 31. Dezember einen Corona-Test.
Laut jüngster Fassung der sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung muss der Corona-Test dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden. Anerkannt werden neben den üblichen PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests. Die Probenentnahme darf bei der Ankunft in Sachsen nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen, alternativ können Einreisende die Testung auch direkt bei der Einreise nachholen. Spätestens muss der Corona-Test jedoch 48 Stunden nach der Ankunft in Sachsen durchgeführt werden. Bei der Festlegung der ausländischen Risikogebiete richtet sich das Bundesland an der offiziellen Einstufungsliste des Robert Koch-Instituts. Die Kosten für den Test sind von den Einreisenden selbst zu tragen.
 
Ausnahmen für Grenzpendler
 
Berufspendler, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder für Ausbildungs- beziehungsweise Studienzwecke regelmäßig aus Sachsen in ein als Risikogebiet geltendes Nachbarland reisen, gilt eine Ausnahmeregelung. Sie müssen sich ab dem 11. Januar 2021 mindestens zweimal wöchentlich testen lassen. Auch für beruflich Pendelnde sind die Testkosten selbst zu tragen, werden jedoch möglicherweise durch den Arbeitgeber übernommen. Sachsen folgt damit dem Beispiel anderer Bundesländer, die ebenfalls zusätzlich zur geltenden Quarantänepflicht obligatorische Corona-Tests für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten anordnen. So fordert Nordrhein-Westfalen bereits seit dem 28. Dezember ein negatives Testergebnis, Bayern seit dem 23. Dezember. In allen Fällen müssen sich die Einreisenden zusätzlich direkt nach der Ankunft in Selbstisolation begeben, die auf zehn Tage angesetzt ist. Eine vorzeitige Beendigung ist frühestens nach fünf Tagen möglich, wenn ein weiterer negativer Corona-Test vorgelegt wird.

Weitere Nachrichten über Reisen

Stechmücke auf Blatt
22.04.2024

Bali: Denguefieber-Impfung für Reisende empfohlen

Die balinesische Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend eine Impfung gegen das Denguefieber. Mücken übertragen die Viruserkrankung vor allem in tropischen Regionen wie Bali.
St. Peter-Ording
15.04.2024

Nordsee: Treibsand in St. Peter-Ording

Am Strand von St. Peter-Ording wurden mehrere Treibsandlöcher entdeckt. Die betroffenen Bereiche wurden weiträumig abgesperrt. Die Tourismuszentrale warnt vor Lebensgefahr.
Thailand Bangkok Wat Arun
11.04.2024

Songkran 2024: Das Wasserfest in Thailand beginnt

In der thailändischen Hauptstadt wird ab Donnerstag, dem 11. April, das traditionelle Neujahrs- und Wasserfest Songkran gefeiert. Gäste können sich auf ein breites Unterhaltungsprogramm freuen.
Streikende Arbeitnehmer laufen auf der Straße.
08.04.2024

Griechenland: Streik im Fähr- und Flugverkehr angekündigt

In Griechenland sind für April und Mai mehrere Streiks angekündigt. Neben dem Flugverkehr (9. April) sind am 17. April auch Fähren betroffen. Für Mai ist ein landesweiter Generalstreik geplant.
Spanien - Balearen - Mallorca - Trinken - Alkohol
04.04.2024

Mallorca: Strenge Verhaltensregeln in Palma

Urlauberinnen und Urlauber, die die beliebte Baleareninsel Mallorca besuchen, müssen fortan auf strengere Verhaltensregeln achten. Die neuen Vorschriften treffen vor allem Partyreisende.

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.