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Sachsen führt Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten ein

München, 31.12.2020 | 10:23 | soe

Sachsen hat seine Regelungen für Einreisende aus ausländischen Corona-Risikogebieten angepasst. Ab dem 31. Dezember 2020 müssen Personen, die aus einer Risikoregion in das Bundeland einreisen, einen negativen Corona-Test durchführen lassen. Dieser ist entweder kurz vor oder direkt nach der Ankunft vorzunehmen.


Deutschland - Sachsen - Leipzig Nikolaikirche
Sachsen fordert von Einreisenden aus ausländischen Corona-Risikogebieten ab dem 31. Dezember einen Corona-Test.
Laut jüngster Fassung der sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung muss der Corona-Test dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden. Anerkannt werden neben den üblichen PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests. Die Probenentnahme darf bei der Ankunft in Sachsen nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen, alternativ können Einreisende die Testung auch direkt bei der Einreise nachholen. Spätestens muss der Corona-Test jedoch 48 Stunden nach der Ankunft in Sachsen durchgeführt werden. Bei der Festlegung der ausländischen Risikogebiete richtet sich das Bundesland an der offiziellen Einstufungsliste des Robert Koch-Instituts. Die Kosten für den Test sind von den Einreisenden selbst zu tragen.
 
Ausnahmen für Grenzpendler
 
Berufspendler, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder für Ausbildungs- beziehungsweise Studienzwecke regelmäßig aus Sachsen in ein als Risikogebiet geltendes Nachbarland reisen, gilt eine Ausnahmeregelung. Sie müssen sich ab dem 11. Januar 2021 mindestens zweimal wöchentlich testen lassen. Auch für beruflich Pendelnde sind die Testkosten selbst zu tragen, werden jedoch möglicherweise durch den Arbeitgeber übernommen. Sachsen folgt damit dem Beispiel anderer Bundesländer, die ebenfalls zusätzlich zur geltenden Quarantänepflicht obligatorische Corona-Tests für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten anordnen. So fordert Nordrhein-Westfalen bereits seit dem 28. Dezember ein negatives Testergebnis, Bayern seit dem 23. Dezember. In allen Fällen müssen sich die Einreisenden zusätzlich direkt nach der Ankunft in Selbstisolation begeben, die auf zehn Tage angesetzt ist. Eine vorzeitige Beendigung ist frühestens nach fünf Tagen möglich, wenn ein weiterer negativer Corona-Test vorgelegt wird.

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