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Sächsische Schweiz darf nachts wieder betreten werden

München, 11.09.2024 | 08:59 | sei

Für den Nationalpark Sächsische Schweiz galt seit geraumer Zeit ein nächtliches Betretungsverbot, um die Waldbrandgefahr zu reduzieren. Nun hat die Nationalparkverwaltung die Regeln gelockert. Es wird jedoch an Besucherinnen und Besucher appelliert, die Brandschutzvorgaben zu beachten.


Deutschland: Sachsen, Sächsische Schweiz, Bastei
Der Nationalpark Sächsische Schweiz darf nun auch zwischen 21 und 6 Uhr wieder betreten werden.
Das nächtliche Waldbetretungsverbot im Nationalpark Sächsische Schweiz ist aufgehoben worden. Wie die Nationalpark- und Forstverwaltung mitteilte, konnte das Betretungsverbot nach den ersten Niederschlägen seit langer Zeit zurückgenommen werden. Der Wald und sämtliche Waldwege durften in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr nicht betreten werden. Die Verwaltung appelliert jedoch weiterhin dringend, das sachsenweit geltende Feuer- und Rauchverbot im Wald zu beachten.

Waldbrand trotz Betretungsverbot

Am vergangenen Wochenende war am Pfaffenstein ein Waldbrand ausgebrochen. Hier steht ein Mann, der dort übernachtet hatte, im Verdacht, das Feuer verursacht zu haben. Er hat sich inzwischen selbst der Polizei gestellt. Nach Angaben der Nationalparkverwaltung waren 120 Kräfte im Einsatz, um den Brand zu löschen.

Wildcampen in der Sächsischen Schweiz zeitweise erlaubt

Obwohl für das Bundesland Sachsen eigentlich ein generelles Verbot fürs Wildcampen gilt, gibt es in der Sächsischen Schweiz gewisse Ausnahmen. Klettersportlerinnen und -sportler dürfen an 58 ausgewiesenen Übernachtungsplätzen im Freien – den sogenannten Boofen – nachts ihr Lager aufschlagen. Dabei handelt es sich um überhängende Felsen oder Höhlen, die einen natürlichen Schutz bieten. Voraussetzung ist jedoch, dass gerade kein nächtliches Betretungsverbot aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr herrscht. Das Entzünden eines Feuers ist im Nationalpark generell nicht erlaubt, auch nicht an den Boofen. Zudem ist das Übernachten im Freien von 2022 bis 2025 in der Sächsischen Schweiz jeweils von Februar bis Juni verboten, um brütende Vogelpaare zu schützen.

Quelle: dpa

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