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Schleswig-Holstein: Maskenpflicht im Nahverkehr entfällt

Schleswig-Holstein hat sich zur Abschaffung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr entschlossen. Ab dem neuen Jahr muss der Mund-Nase-Schutz in Bussen und Bahnen nicht mehr verpflichtend getragen werden, stattdessen wird auf Freiwilligkeit gesetzt. Das norddeutsche Bundesland tritt mit der Entscheidung in die Fußstapfen von Bayern und Sachsen-Anhalt, wo die Maskenpflicht bereits Mitte Dezember endete.
Am Montag fasste die schleswig-holsteinische Landesregierung den Entschluss, den Nutzern und Nutzerinnen des öffentlichen Nahverkehrs im Bundesland keine Maskenpflicht mehr aufzuerlegen. Zuvor hatte eine Expertenanhörung stattgefunden. Angesichts des stark zurückgegangenen Infektionsgeschehens wird das Tragen des Mund-Nase-Schutzes in Schleswig-Holstein künftig nur noch empfohlen, die alte Regelung läuft Ende Dezember aus.
 
Beispiel von Bayern und Sachsen-Anhalt
 
Mit der Entscheidung tritt Schleswig-Holstein in die Fußstapfen von Bayern und Sachsen-Anhalt, welche sich bereits zuvor zu einem bundesweiten Alleingang entschlossen hatten. In Sachsen-Anhalt muss seit dem 8. Dezember kein Mund-Nase-Schutz in Bussen und Bahnen mehr angelegt werden, in Bayern seit dem 10. Dezember. Zuvor hatten die zuständigen Minister und Ministerinnen aller Bundesländer versucht, sich auf eine deutschlandweit gültige Regelung zu verständigen, scheiterten jedoch. Künftig müssen sich Reisende innerhalb der Bundesrepublik also vorab informieren, welche Regelung in ihrer jeweiligen Zielregion gilt.
 
Andere Länder halten an Maskenpflicht fest
 
Wer seinen Ostsee-Urlaub in Schleswig-Holsteins Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern plant, muss die Maske im öffentlichen Nahverkehr bis auf Weiteres aufsetzen. Auch in der Hansestadt Hamburg ist die Beibehaltung der Maskenpflicht noch mindestens bis zum nächsten Frühjahr geplant. Ähnlich verfahren auch weitere Landesregierungen, so erklärte Sachsens Sozialministerin Petra Köpping Anfang Dezember, erst im Januar neu über eine eventuelle Abschaffung beraten zu wollen. Auch Hessen und Baden-Württemberg sehen vorerst keinen Grund, an der bestehenden Maskenpflicht in Bus und Bahn etwas zu ändern.