Schweiz beendet Corona-Maßnahmen zum 17. Februar

In der Schweiz gelten ab heute nur noch wenige Corona-Maßnahmen. Wie die Regierung des Alpenstaats am 16. Februar bekanntgab, entfallen die meisten Beschränkungen im Alltag, darunter die Nachweispflicht für den Zutritt zu Restaurants und Geschäften. Nur die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Gesundheitseinrichtungen wird beibehalten.
Ins Restaurant gehen oder shoppen, ohne einen Corona-Nachweis vorzeigen zu müssen: In der Schweiz ist dies ab heute wieder Alltag. Durch einen kurzfristigen Beschluss des Bundesrats herrscht in der Alpenrepublik fortan keine 3G-Regel mehr für den Zutritt zur Gastronomie, zu Läden und zu Kultureinrichtungen wie Kinos und Theatern. Zugleich entfällt in den meisten öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie an Arbeitsplätzen die Maskenpflicht. Großveranstaltungen können wieder ohne offizielle Genehmigung stattfinden und bei privaten Treffen gibt es keine Einschränkungen mehr.
 
Einreisebeschränkungen fallen
 
Auch Urlauber und Urlauberinnen dürfen sich freuen. Wie aus der Mitteilung der Schweizer Behörden hervorgeht, werden die Corona-Maßnahmen für den Grenzübertritt ebenfalls aufgehoben. Dies bedeutet, dass ab sofort kein Impf-, Genesungs- oder negatives Testzertifikat mehr für die Einreise in die Schweiz vorzulegen ist. Auch das bisher geforderte Ausfüllen eines Einreiseformulars entfällt. Beachten sollten Touristinnen und Touristen bei der Rückreise jedoch, dass die Schweiz aus deutscher Sicht noch immer als Corona-Risikogebiet betrachtet wird. Bei der Einreise nach Deutschland greift also eine Quarantänepflicht, die jedoch durch ein Impf- oder Genesungszertifikat umgangen werden kann.
 
Maskenpflicht bleibt teilweise bis Ende März
 
Lediglich zwei Schutzmaßnahmen gelten in der Schweiz noch bis zum 31. März. Aufgrund der aktuell noch immer hohen Virusverbreitung müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Gesundheitseinrichtungen weiterhin Masken getragen werden. Zudem steht es den einzelnen Kantonen sowie den Einrichtungen frei, von Kunden und Kundinnen weiterhin das Tragen einer Maske zu fordern. Zudem wird in der Schweiz weiterhin eine fünftägige Isolationspflicht von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen aufrechterhalten.