Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Bis zu 100 € Guthaben einlösen
Guthaben einlösen und bis zu 100 € sparen!
100 € einlösbar ab 2.500 € Gesamtpreis
50 € einlösbar ab 1.250 € Gesamtpreis

Das eingelöste Guthaben wird nach Rückkehr von Ihrer Reise direkt auf Ihr Konto überwiesen. Verbleibendes Restguthaben können Sie für weitere Buchungen nutzen.
Teilnahmebedingungen

Schweiz: Corona-Schnelltest für Einreise erlaubt

Die Schweiz lockert ihre Einreisebestimmungen hinsichtlich der Corona-Testpflicht. Ab 22. Februar soll für die Einreise ein Antigen-Schnelltest genügen, zudem entfällt für bestimmte Personengruppen die Testpflicht gänzlich. Bislang mussten Flugreisende, egal aus welchem Abfluggebiet, einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Erst in der vergangenen Woche trat am 8. Februar die Einreisebestimmung in Kraft, dass alle Flugreisenden einen PCR-Test nachweisen müssen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dabei ist es egal, ob die Passagiere aus einem Risikogebiet anreisen oder nicht. Nun wurde diese Regelung angepasst: Medienberichten zufolge reicht ab dem 22. Februar 2021 der Nachweis eines Antigen-Schnelltests aus. Die Testentnahme darf dann nicht länger als 24 Stunden vor der Einreise zurückliegen.
 
Ausnahmen für die Testpflicht
 
Ebenso gehen aus der angepassten Verordnung des Bundesrates Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen hervor. Demnach werden mit Inkrafttreten der neuen Bestimmung Kinder unter zwölf Jahren von der Testpflicht befreit. Außerdem ausgenommen werden Personen, die mittels ärztlichem Attest nachweisen können, dass sie in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt und wieder vollständig genesen sind. Wer aus medizinischen Gründen keinen Nasen- oder Rachenabstrich vornehmen kann, ist ebenfalls befreit. Für Durchreisende entfällt die Testpflicht gänzlich.
 
Corona-Lockerungen ab 1. März
 
Neben der angepassten Einreisebestimmung sollen ab 1. März auch die Restriktionen im Land gelockert werden. Demnach sollen unter anderem wieder Geschäfte, Museen, Zoos und Freizeitparks öffnen dürfen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine stabil bleibende Infektionslage, weshalb die finale Entscheidung erst in der kommenden Woche getroffen wird. Gastronomische Einrichtungen sollen allerdings weiterhin geschlossen bleiben.