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Gepäck verboten: Deutsche Reiseveranstalter fliegen nicht mehr nach Sharm el Sheikh

München, 17.11.2015 | 08:30 | hze

Überraschender Vorstoß vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wie das Branchenportal Touristik Aktuell berichtet, hat Alexander Dobrindt (CSU) am Samstag deutschen Airlines die Mitnahme von Gepäck in ihren Passagierflugzeugen ab Sharm el Sheikh untersagt. Die Koffer sollen gesondert per Frachtflugzeug nach Deutschland transportiert werden. Die großen Deutschen Reiseveranstalter reagierte prompt und fliegen bis mindestens Ende Januar 2016 nicht mehr auf die Sinaihalbinsel. 


Sharm El Sheikh Küste
Die großen Reiseveranstalter bieten Kunden mit Ziel Sharm el Sheikh kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen an.
Laut Touristik aktuell haben die letzten beiden Flieger für mit Urlaubern für von FTI Deutschland am Samstagmorgen in Richtung Sharm el Sheikh verlassen. Ab sofort sollen nur noch leere Maschinen in Richtung Sinai fliegen, um Urlauber von dort wieder nach Hause bringen. FTI reagierte damit als Erstes auf den Vorstoß von Verkehrsminister Dobrindt, der sich mit seiner Sicherheitswarnung am Samstag auch über die Einschätzung des Auswärtigen Amtes hinweggesetzt hat, das aktuell noch keine Reisewarnung für Ägypten ausgesprochen hat.

Der Veranstalter FTI erklärte in einer Meldung gegenüber CHECK24: „Kunden, die mit einem Veranstalter der FTI Group eine Reise nach Sharm el Sheikh mit Anreise bis einschließlich 15.03.2016 gebucht haben, können ab sofort kostenlos umbuchen oder stornieren.“ Auch der Ägypten-Spezialist ETI informiert auf seiner Website, dass alle Flüge mit Eurowings ab Düsseldorf bis einschließlich 12. Dezember storniert wurden. Gäste können kostenlos umbuchen oder stornieren. 

Laut dem Brachenportal Airliners haben mittlerweile auch Tui, Neckermann, Thomas Cook und "DER Touristik mit den Marken ITS, Jahn Reisen, Travelix, Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen [...] alle Reisen auf den Sinai mit Abflug bis 31. Januar 2016 gestrichen." Auch hier bieten die Veranstalter Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung an. Gesetzlich verpflichtet wären die Veranstalter dazu eigentlich nur im Fall einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt.

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