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Silvester in Prag: Feuerwerk in der Altstadt verboten

München, 30.12.2022 | 09:59 | soe

Prag hat sich unter deutschen Urlaubern und Urlauberinnen als beliebtes Ziel für Silvester-Ausflüge etabliert, schließlich bietet die Stadt an der Moldau mit ihren prächtigen Bauwerken und der berühmten Karlsbrücke eine fantastische Kulisse. Reisegäste sollten jedoch beachten, dass über den Jahreswechsel in der Prager Innenstadt besondere Regeln gelten. Das Auswärtige Amt weist auf das dortige Verbot zum Abfeuern von Feuerwerkskörpern hin.


Feuerwerk zu Silvester.
In der Prager Innenstadt darf in diesem Jahr zu Silvester kein privates Feuerwerk entzündet werden.
Wer dieses Jahr den Silvesterabend in Prag verbringen möchte, sollte sich vorab über die speziellen Regeln an diesem Datum informieren. So dürfen im historischen Zentrum sowie an vielen öffentlichen Plätzen in Prag keine Raketen oder sonstige Feuerwerkskörper gezündet werden. Außerdem herrscht ein Verbot für das Aufsteigenlassen brennender Himmelslaternen, das aufgrund der Brandgefahr auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt wurde. Nicht zuletzt müssen Silvesterbesucher und -besucherinnen sowie Einheimische auf das Anstoßen um Mitternacht verzichten, wenn sie sich dann am Ufer der Moldau oder an bestimmten öffentlichen Orten in der Stadt aufhalten. Der Alkoholgenuss ist dort nämlich zwischen 24 und 9 Uhr in der Silvesternacht untersagt.
 
Welche Plätze sind vom Feuerwerksverbot betroffen?
 
Wie die Prager Stadtverwaltung auf ihrer Homepage mitteilt, gilt das Feuerwerksverbot an Silvester in diesem Jahr im gesamten Denkmalschutzgebiet der Stadt. Ebenso dürfen Böller und Co. auf Wasserläufen, dort befindlichen Inseln und angrenzenden Grundstücken bis zu 50 Meter von der Uferlinie entfernt nicht abgebrannt werden. Gleiches gilt für Dämme und Deiche, Naturschutzgebiete sowie Naturparks. Um Mensch und Tier in besonders sensiblen Situationen zu schützen, ist das Entzünden von Feuerwerk auch im Umkreis von 250 Metern rund um Alters- und Pflegeheime, Tierheime, den Prager Zoo und tierärztliche Notpraxen verboten.
 
Hohe Geldstrafen bei Verstößen
 
Wer sich nicht an das Verbot hält und bei einem Verstoß ertappt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Nach offiziellen Informationen können Polizisten und Polizistinnen direkt vor Ort Geldbußen von bis zu 10.000 tschechischen Kronen verhängen, dies entspricht umgerechnet rund 414 Euro. Zieht der Verstoß ein juristisches Verfahren nach sich, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 100.000 Kronen (4.141 Euro) erhöhen.

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