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Singapur lockert Einreisebeschränkungen

München, 24.08.2022 | 11:25 | cge

Singapur lockert die Einreisebeschränkungen für nicht vollständig geimpfte Reisende. Zum 29. August wird die siebentägige Quarantäne für diese Personengruppe vollständig abgeschafft. Zeitgleich wird auch die Verpflichtung zur Beantragung einer Einreiseerlaubnis aufgehoben.


Singapur Skyline
Singapur lockert die Corona-Einreisebeschränkungen.
Wer ab dem 29. August nach Singapur reisen möchte und nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, muss sich ab dann nicht mehr in eine siebentägige Quarantäne begeben. Notwendig ist für diese Personengruppe jedoch die Vorlage eines negativen Coronatests. Die Testung muss innerhalb von zwei Tagen vor dem Abflug nach Singapur durchgeführt worden sein. Anerkannt werden sowohl PCR-Tests als auch von geschultem Personal durchgeführte Antigentests.
 
Keine Einreisegenehmigung mehr notwendig
 
Neben der Abschaffung der Quarantäne für nicht vollständig geimpfte Reisende wird auch die Pflicht zur Beantragung einer Einreiseerlaubnis nach Singapur zum 29. August aufgehoben. Bis dahin jedoch müssen sich Personen ab 13 Jahren, die nicht vollständig geimpft sind und für einen Kurzzeitbesuch in das asiatische Land kommen, noch eine Einreisegenehmigung einholen. Diese wird allerdings nur bei zwingenden Gründen erteilt wie beispielsweise bei schwerer Erkrankung von Familienangehörigen.
 
Maskenpflicht wird weitgehend aufgehoben
 
Medienberichten zufolge soll ab dem 29. August nicht nur die Einreise nach Singapur erleichtert werden, auch eine Corona-Maßnahme innerhalb des Landes soll fallen. So ist ab kommendem Montag in den meisten Innenräumen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht mehr erforderlich. Die Maskenpflicht soll lediglich in bestimmten öffentlichen Räumen bestehen bleiben. Hierzu zählen Gesundheitseinrichtungen wie Pflegeheime und Krankenhäuser sowie öffentliche Verkehrsmittel. An diesen greift die Pflicht zum Tragen der Maske bereits an den Einstiegsbereichen der Bahnsteige und Knotenpunkte. In Flughäfen sowie in privaten Verkehrsmitteln wie Taxis ist das Masketragen hingegen optional.

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