Slowakei: Einreise ab 31. Mai neu geregelt

Die Slowakei passt zum 31. Mai 2021 die Einreisebestimmungen ins Land an. Als Grundlage hierfür nutzt der Staat künftig eine Reiseampel, mit der entsprechende Regeln einhergehen. Dies geht aus den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes hervor.
Die neue Reiseampel der Slowakei sieht eine Einstufung in grüne, rote und schwarze Länder vor. Je nach Farbe gelten dann bezügliche Quarantäne und Corona-Tests unterschiedliche Regeln. Deutschland und alle weiteren Länder der Europäischen Union werden derzeit in der Kategorie Grün geführt.
 
Neue Regelungen ab 31. Mai 2021

Für die Einreise aus Deutschland in die Slowakei müssen sich Reisende zunächst online über ein Einreiseformular der slowakischen Regierung anmelden. Wer per Flugzeug in der Slowakei ankommt, sich zusätzlich ebenfalls auf Homepage des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren. Im Anschluss an die Einreise greift eine 14-tägige Quarantänepflicht, welche jedoch durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden kann. Der Test kann direkt nach der Einreise durchgeführt werden. Von der Testpflicht und der Vorgabe zur Selbstisolation sind geimpfte und genesene Personen sowie Menschen unter 18 Jahren ausgenommen. Als geimpft gilt, wer mindestens 14 Tage vor Einreise die zweite Dosis eines mRNA-Impfstoffs oder vor mindestens 28 Tagen die erste Vektorimpfstoff-Dosis erhalten hat. Außerdem umfasst die Regelung Personen, die vor mindesten 14 Tagen die erste Dosis eines Impfstoffs erhalten haben und in den vergangenen 180 Tagen an COVID-19 erkrankt waren. Genesene Personen sind darüber hinaus diejenigen, die einen Nachweis über ihre Corona-Erkrankung innerhalb der letzten 180 Tage erbringen können und symptomfrei sein.
 
Rückreise nach Deutschland
 
Seit dem 23. Mai 2021 wird die Slowakei durch das deutsche Robert Koch-Institut nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Rückreisende auf dem Landweg nach Deutschland müssen sich demnach nicht mehr per digitaler Einreiseanmeldung registrieren. Sie unterliegen zudem auch keiner Test- und Quarantänepflicht. Für Flugreisende gilt auch weiterhin Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf-, oder Genesungsnachweises.