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Slowenien führt digitale Einreiseanmeldung ein

München, 16.08.2021 | 09:38 | rpr

In Slowenien wurden die coronabedingten Einreisebestimmungen verschärft. Wie es auf der offiziellen Homepage der slowenischen Regierung heißt, müssen Flug- und Schiffsreisende nach Slowenien seit dem 16. August eine digitale Einreiseanmeldung durchführen. Darüber hinaus wird mit Wirkung zum 23. August die Corona-Nachweispflicht bei der Einreise auch auf Transitreisende ausgeweitet.


Slowenien
Seit dem 16. August müssen Flug- und Schiffsreisende nach Slowenien ein Passenger Locator Form ausfüllen.
Mit Wirkung zum 16. August hat das slowenische Innenministerium für Einreisende per Luft- und Seeweg ein sogenanntes European Digital Passenger Locator Form, kurz dPLF, eingeführt. Mit Hilfe des digitalen Einreiseformulars soll künftig eine schnelle Kontaktverfolgung im Falle einer COVID-19-Infektion ermöglicht werden. Es muss spätestens 24 Stunden vor Einreise nach Slowenien online von allen Flug- und Schiffsreisenden ausgefüllt werden. Familien und Gruppen sollten demzufolge beachten, dass für jeden einzelnen Reisenden ein Passenger Locator Form vorliegen muss. Pkw-, Bahn- und Busreisende sowie Flugreisende im Transitbereich sind von dieser Regelung ausgenommen.
 
Ausweitung der Nachweispflicht auf Transitreisende
 
Über die Einführung eines Einreiseformulars hinaus werden mit Wirkung zum 23. August die Corona-Einreisebestimmungen für Transitreisende durch Slowenien verschärft. Wie das Reisemagazin Fvw berichtet, müssen ab dann alle Reisenden, die sich unter zwölf Stunden in Slowenien für die Durchreise aufhalten, einen Immunitäts- oder Testnachweis für die Einreise erbringen. Folglich sind ab kommendem Montag Kroatien-Urlauber für die Anreise durch Slowenien dazu verpflichtet, einen Nachweis über einen negativen Corona-Test, einen Impf- oder Genesungsnachweis vorzulegen.
 
Anforderungen für die Nachweispflicht
 
Seit dem 15. Juli dieses Jahres gilt für die Einreise nach Slowenien eine Nachweispflicht, um eine zehntägige Quarantäne zu vermeiden. Demzufolge müssen Einreisende entweder einen negativen Corona-Testnachweis, alternativ ein Impf- oder Genesungszertifikat vorlegen. Dies kann im Rahmen des digitalen COVID-Zertifikats der EU in digitaler oder Papierform erfolgen. Für die Einreise mit negativem Corona-Testergebnis wird ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein höchsten 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest akzeptiert.

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