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Spanien befreit Geimpfte und Genesene von Testpflicht bei Einreise

München, 21.05.2021 | 16:01 | cge

Spanien erleichtert ab dem 7. Juni 2021 seine Einreisevoraussetzungen für bestimmte Personengruppen. Somit können dann gegen das Coronavirus geimpfte Personen und Menschen mit bereits überstandener Erkrankung ohne zusätzlichen COVID-19-Test in das Land einreisen. Die neue Regelung soll für Bürger aller Staaten gelten.


Spanien: Alicante Strand
Spanien befreit Geimpfte und Genesene von der Testpflicht bei der Einreise.
Die neuen Bestimmungen gab Regierungschef Pedro Sánchez am Freitag sowohl auf der Tourismus-Messe Fitur in Madrid als auch später via Twitter bekannt. Gestattet werden Impfungen mit durch die Europäische Union oder die Weltgesundheitsorganisation zugelassenen Impfstoffen. Wurde ein Impfstoff gespritzt, der zwei Dosen für einen vollständigen Schutz benötigt, müssen für die testfreie Einreise beide Impfdosen nachgewiesen werden. Weitere Details sind darüber hinaus noch nicht bekannt. Unklar ist derzeit noch, wie lange Genesene eine Erkrankung überstanden haben müssen und vor wie vielen Tagen die vollständige Impfung erfolgt sein muss.
 
Einreise nach Spanien aktuell nur mit Test
 
Aktuell müssen alle Personen ab sechs Jahren, die nach Spanien einreisen wollen, ein negatives Corona-Testergebnis mit sich führen. Anerkannt werden nur molekularbiologische Tests, wie PCR-Tests und TMA-Tests. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Testergebnis müssen Reisende elektronisch oder auf Papier in Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch bei sich tragen. Eine Quarantänepflicht für Einreisende nach Spanien besteht nicht. 
 
Rückreise aus Spanien nach Deutschland
 
Für die Rückkehr aus Spanien nach Deutschland wird durch die veränderte Einreiseverordnung der Bundesrepublik seit dem 13. Mai 2021 keine Quarantäne mehr nötig. Personen, die nach Deutschland zurückreisen, müssen lediglich einen negativen Corona-Test vorweisen. Überstandene Corona-Infektionen innerhalb der vergangenen sechs Monate sowie der Nachweis über eine vollständige Impfung gegen das Virus werden bereits ebenfalls anerkannt.

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