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Spanien erlaubt Einreise ohne Corona-Auflagen

Spanien hat am 2. Juni die Pflicht zum Vorzeigen eines 3G-Nachweises bei der Einreise aus anderen EU-Staaten aufgehoben. Damit dürfen auch Urlauberinnen und Urlauber aus Deutschland ab sofort wieder nach Spanien reisen, ohne eine Corona-Impfung, -Genesung oder einen negativen Test vorlegen zu müssen. Ein Einreiseformular ist ebenfalls nicht mehr auszufüllen – der Start in den Spanien-Urlaub ist damit wieder wie vor der Pandemie möglich.
Im spanischen Amtsblatt Boletín Oficial del Estado wurde am 2. Juni ein Dekret mit der Nummer 9027 veröffentlicht, welches die Gesundheitskontrollen für Einreisen aus der EU und den zum Schengen-Raum gehörenden Ländern abschafft. Darin heißt es, dass durch die Verbesserung der epidemiologischen Situation bereits viele Mitgliedstaaten der EU keine COVID-Bescheinigungen oder ähnliche Reiseauflagen mehr von ihren Reisegästen fordern. Aus diesem Grund und wegen der hohen Durchimpfungsrate im Land solle dies nun auch für Spanien gelten. Wer also aus Deutschland oder einem anderen EU- beziehungsweise Schengen-Staat nach Spanien reist, muss ab sofort keinen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mehr vorlegen. Zudem entfallen etwaige Temperaturmessungen oder optische Kontrollen auf Krankheitsanzeichen an den Grenzübergängen.
 
Freie Einreise für deutsche Urlauber
 
Insbesondere für nicht vollständig geimpfte Touristen und Touristinnen aus Deutschland wird der Spanien-Urlaub damit einfacher. Bisher mussten sie ab einem Alter von zwölf Jahren entweder einen maximal 72 Stunden alten PCR- oder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis vorlegen. Diese Vorgabe entfällt ab sofort, zudem müssen sie dank der gelockerten Einreiseregeln für Deutschland auch bei der Heimkehr keinen 3G-Nachweis mehr vorzeigen. Lediglich bei Einreisen aus Staaten, die nicht zur EU oder zur Schengen-Zone gehören, werden noch Impf- beziehungsweise negative Testnachweise verlangt.
 
Kaum noch Maskenpflicht in Spanien
 
Seit dem 19. April ist die generelle Maskenpflicht in Spanien in öffentlichen Innenräumen fast überall aufgehoben. Nur in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken sowie in Senioren- und Pflegeheimen muss der Mund-Nase-Schutz weiterhin getragen werden. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maske erst einmal verpflichtend. Wer mit dem Flugzeug von Deutschland nach Spanien reist, muss an Bord ohnehin nach wie vor einen Mund-Nase-Schutz tragen – bei einem Start ab einem deutschen Airport greift das hierzulande geltende Infektionsschutzgesetz.