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Spanien: Maskenpflicht in Flugzeug, Bus und Bahn fällt

München, 27.01.2023 | 10:46 | rpr

Spanien hat die Abschaffung der noch bestehenden Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr bekanntgegeben. Ab dem 8. Februar ist demzufolge das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nicht mehr vorgesehen. Neben Bussen, Bahnen und Taxen entfällt die Maskenpflicht auch auf Flügen von, nach und innerhalb Spaniens.


Ibiza-Spanien
Spanien schafft zum 8. Februar die Maskenplicht im öffentlichen Personenverkehr ab.
Wie Gesundheitsministerin Carolina Darias verkündete, soll mit Wirkung zum 8. Februar die noch bestehende Maskenpflicht in Flugzeugen, Bussen, Bahnen und weiteren Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs fallen. Begründet wird der Lockerungsschritt der noch bestehenden Corona-Maßnahme damit, dass sich die Zahl der Neuinfektionen bereits seit einigen Monaten auf niedrigem Niveau befindet. Selbst während der Weihnachtsfeiertage war kein Anstieg der Infektionskurve festzustellen. Noch dazu wurde das Tragen des Mund-Nase-Schutzes seit Monaten kaum kontrolliert, weshalb viele Fahrgäste bereits ohne Maske im öffentlichen Personenverkehr unterwegs waren.
 
Keine Maskenpflicht auf Flügen nach Spanien

Aktuell müssen Flugreisende auf spanischen Inlandsflügen sowie auf Flugreisen ab und nach Spanien noch einen Mund-Nase-Schutz tragen und dürfen diesen erst im Flughafengebäude absetzen. Auch für Reisende aus Deutschland nach Spanien gilt diese Regelung aktuell noch, obwohl bereits am 1. Oktober 2022 die generelle Maskenpflicht in Flugzeugen in Deutschland abgeschafft wurde. Ab dem 8. Februar wird die Pflicht zum Tragen einer Maske auf Flügen nach Spanien nun auch hinfällig.
 
Kaum noch Maskenpflicht in Spanien
 
Bereits am 19. April vergangenen Jahres wurde die generelle Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen fast gänzlich aufgehoben. Die Regierung hielt zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin an der Verpflichtung zum Tragen einer Maske im öffentlichen Personenverkehr sowie Gesundheitswesen fest. In medizinischen Einrichtungen soll die Verpflichtung auch weiterhin bestehen bleiben. Neben Krankenhäusern zählen auch Apotheken dazu.

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