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Sri Lanka: E-Visa-Beantragung zurzeit nicht möglich

München, 07.08.2024 | 15:17 | spi

Die Erteilung von E-Visa in Sri Lanka wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Grund ist ein Beschluss des Obersten Gerichtshofes des Inselstaates. Reisende müssen ihr Visum ab sofort bei der sri-lankischen Botschaft in Deutschland oder bei der Einreise beantragen. Ein vorläufiger Reisepass ist für letzteres nicht zulässig. Das Auswärtige Amt weist jedoch darauf hin, dass das E-Visum nur kurzfristig ausgesetzt wird.


Reisepass und Geld
Die E-Visa-Vergabe für Sri Lanka wurde kurzfristig eingestellt.
Auf der offiziellen Website der Botschaft von Sri Lanka wird empfohlen, das Visum am Flughafen oder Einreisehafen zu beantragen. Benötigt wird ein Reisepass, der am Tag der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist und über eine freie Seite für den Visastempel verfügt. Ein vorläufiger Reisepass wird für dieses Verfahren nicht akzeptiert.
 
Vorläufiger Reisepass und weitere erforderliche Dokumente
 
Wer nur einen vorläufigen Reisepass besitzt, sollte sich direkt an die Botschaft von Sri Lanka in Berlin wenden. Zusätzlich werden für beide Visumverfahren folgende Unterlagen benötigt: ein ausgefülltes Visumantragsformular, eine Kopie der Flug- oder Kreuzfahrtbuchung, eine Kopie des Reiseplans in Sri Lanka, Hotelreservierungen oder Namen und Adressen geplanter Besuche sowie ein Nachweis über die jeweiligen Zahlungen.
 
Gebühren und Dauer des Sri-Lanka-Visums bleiben unverändert
 
Ein Visum für Sri Lanka kostet zwischen 48 und 239 Euro. Das günstigste Visum berechtigt die zweifache Einreise und einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Höhere Visakategorien erlauben einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Spontane Verlängerungen sollten so früh wie möglich per E-Mail beim Department of Immigration and Emigration beantragt werden, weil die Bearbeitung sehr lange dauern kann.

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