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Streik bei der Deutschen Bahn: Behinderungen werden nicht entschädigt

München, 26.10.2010 | 12:00 | tei

Wer derzeit auf die Deutsche Bahn angewiesen ist, um beispielsweise täglich zur Arbeit zu kommen, muss sich in einigen Regionen auf teilweise ausgedehnte Behinderungen einstellen. Entschädigungen werden dafür jedoch nicht gezahlt.


Kommt es durch die Streiks bei der Bahn zu Verspätungen, haben Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Kommt es durch die Streiks bei der Bahn zu Verspätungen, haben Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Die Bahngewerkschaften Transnet und GDBA hatten ihre Mitglieder bereits vor zwei Wochen zu ausgedehnten Streiks aufgerufen, um ihren Tarifforderungen mehr Nachdruck zu verleihen. Heute haben in mehreren Regionen Deutschlands die angekündigten Warnstreiks begonnen: so zum Beispiel in Bayern und Nordrhein-Westfalen, aber auch im Berliner Raum und im Norden Brandenburgs. Auch der Fernverkehr wird teilweise betroffen sein.

Mit den Streiks wollen die initiierenden Gewerkschaften einen weiteren Schritt in Richtung eines einheitlichen Lohnsystems innerhalb der Branche machen. Die aktuellen Verhandlungen mit den Arbeitgebern, die schon seit Juli dieses Jahres laufen, haben Gewerkschaftsangaben zufolge bislang kein Ergebnis gebracht. Im Resultat der Verhandlungen sollen die Beschäftigten privater Unternehmen ebenso viel verdienen wie ihre Kollegen bei der besser zahlenden Deutschen Bahn.

Reisende stellt der Arbeitskampf unterdessen auf eine Geduldsprobe, für die nicht entschädigt wird. Maßnahmen wie der aktuelle Streik gelten allgemein als höhere Gewalt, daher können keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Beschäftigte müssen trotz des Streiks sicherstellen, dass sie pünktlich an ihrem Arbeitsplatz ankommen. Kommt es zu Verspätungen, muss die versäumte Zeit nachgearbeitet oder eine Lohnkürzung in Kauf genommen werden.

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