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Südafrika: Keine Einreise mit verlängertem Kinderreisepass

München, 26.10.2022 | 09:25 | soe

Nach Südafrika reisende Familien sollten einen genauen Blick auf ihre Reisedokumente werfen. Wie das Auswärtige Amt warnt, gab es in jüngster Zeit vermehrt Probleme mit verlängerten oder aktualisierten Kinderreisepässen. Diese erkennt der Staat am Kap der Guten Hoffnung nicht an, nur neu ausgestellte Dokumente ohne nachträgliche Änderungen sind erlaubt.


Familie: Urlaub, Strand, Surfen
Nach Südafrika reisende Familien sollten nur nicht verlängerte oder aktualisierte Kinderreisepässe mitführen.
Wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen für Südafrika berichtet, wurde in den letzten Monaten mehrfach Familien mit Kindern der Grenzübertritt verwehrt. Der Grund dafür waren die Reisedokumente der mitreisenden Minderjährigen: Diese waren seit dem Ausstellungsdatum bereits mindestens einmal verlängert worden. Südafrika erkennt Kinderreisepässe dann jedoch nicht mehr an.
 
Verlängerung von Kinderreisepässen
 
Reisepässe von Kindern stellen insoweit eine Besonderheit dar, als sich die Besitzer und Besitzerinnen in kurzer Zeit optisch sehr stark verändern können. So kann die Körpergröße schon wenige Monate nach Ausstellungsdatum nicht mehr stimmen, auch die Gesichtszüge sind stärkeren Veränderungen als bei Erwachsenen unterworfen und weichen manchmal rasch vom Passfoto ab. Deshalb ist es möglich, Kinderreisepässe innerhalb ihres Gültigkeitszeitraumes zu verlängern oder beispielsweise durch ein neues Lichtbild zu aktualisieren. Zwar sind auch diese Anpassungen kostenpflichtig, allerdings günstiger als die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments. Wer den Kinderreisepass allerdings für eine Reise nach Südafrika nutzen möchte, sollte sicherheitshalber auf die Ausstellung eines neuen Passes setzen.
 
Einreisebestimmungen für Südafrika
 
Deutsche Reisende müssen für Kurzzeitaufenthalte in Südafrika kein Visum beantragen, bei der Ankunft wird gegen die Vorlage eines Rückflugtickets eine Besuchsgenehmigung erteilt. Als Ausweisdokument benötigen Erwachsene einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten aufweisen muss. Für Kinder ist nur ein nicht verlängerter oder aktualisierter Reisepass zulässig. Coronabedingte Einreisebeschränkungen für Südafrika gibt es allerdings nicht mehr, weder ein Impfpass noch ein negativer Testbescheid werden gefordert.

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