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Südkorea verlangt wieder E-Visum ab 2025

München, 22.11.2024 | 13:17 | sei

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Reisende aus Deutschland und etwa 70 weiteren Ländern für die Einreise nach Südkorea erneut eine elektronische Einreisegenehmigung (K-ETA) beantragen. Die befristete Befreiung, die seit 2023 galt, endet mit dem Ablauf des „Visit Korea Year 2023 – 2024“. Ziel der Maßnahme war es, den Tourismus nach der Pandemie zu fördern.


Südkorea
Südkorea fordert von Einreisenden aus Deutschland ab 2025 wieder ein E-Visum.
K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) wurde 2021 eingeführt und ermöglicht es den Behörden, Reisende vorab zu überprüfen. Deutsche, Bürgerinnen und Bürger der meisten EU-Länder sowie Reisende aus den USA, Kanada, Australien und Japan benötigen das Dokument für touristische, geschäftliche oder familiäre Aufenthalte von bis zu 90 Tagen. Befreit von der Gebühr von 7,50 Euro sind Personen unter 17 und über 65 Jahren. Die Einreisegenehmigung ist drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig.

Wie wird K-ETA beantragt?

Die Beantragung erfolgt online und muss mindestens 72 Stunden vor der Einreise abgeschlossen sein. Ohne K-ETA wird die Beförderung auf Flügen nach Südkorea verweigert. Das System erleichtert die Einwanderungskontrollen, da vor Ort keine Reisekarten mehr ausgefüllt werden müssen. Südkorea empfiehlt Reisenden deshalb, die Genehmigung rechtzeitig vor der Abreise zu beantragen.

Wie entwickeln sich ähnliche Regelungen weltweit?

Südkoreas K-ETA orientiert sich an Vorbildern wie dem US-amerikanischen ESTA. Auch andere Staaten planen ähnliche Systeme: Großbritannien führt 2025 eine ETA ein, die Europäische Union voraussichtlich ab 2025 das ETIAS. Japan hat angekündigt, ein entsprechendes System ab 2030 einzuführen, um die Sicherheit und Effizienz bei Einreisen zu erhöhen.

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